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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 234

Jederzeitige Kündigungsoption für spanische Staatsanleihen

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/2/1-IV/4/93vom 12.02.1993

Wortlaut laut Findok

  Unter dem Begriff der Staatsanleihen im Sinn des Artikels 11 Abs. 3 DBA-Spanien werden nach der herkömmlichen Terminologie nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates verstanden. Dies setzt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors voraus. Ist diese infolge einer jederzeit ausübbaren Kündigungsoption nicht gegeben, fehlt es an der erforderlichen Dauerwidmung des Kapitals. Es bestehen daher ernstliche Zweifel daran, dass eine als Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit titulierte Schuldverschreibung von Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien erfasst sein könnte, wenn dem Investor eine jederzeitige Kündigung per Jahresende, somit auch zu jenem Jahresende zu dem die DBA-Steuerfreiheit letztmalig zusteht, eingeräumt wird. 12. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnleiheOptionsausübung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/2/1-IV/4/93
Stammnummer
18144
Gültig
12.02.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF