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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1031

Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen

geltende FassungEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/97vom 03.03.1997

Wortlaut laut Findok

Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die zur Progressionsunwirksamkeit führende 25%ige KESt anfällt. Denn der Rechtsgrund für die Entlastung von der KESt liegt in Artikel 11 des DBA-Argentinien, sonach in einer Bestimmung die gemäß Artikel 23 des Abkommens nur unter Progressionsvorbehalt ihre Steuerfreistellungswirkungen zu entfalten vermag. 3. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BefreiungssystemFreistellungSteuerfreistellungProgressionsvorbehaltKapitalertragsteuerSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltSteuerentlastungKapitalertragsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 7/2-IV/4/97
Stammnummer
14692
Gültig
03.03.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF