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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 586

Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs

geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/95vom 28.02.1995

Wortlaut laut Findok

  Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht erscheint. Nach Auffassung des BM für Finanzen unterliegen daher die von einer österreichischen GesmbH an ihre in Italien ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Italien in Österreich der Besteuerung; die österreichische Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Italien auf die italienische Steuer anzurechnen und stellt diesfalls daher keine steuerliche Mehrbelastung für den italienischen Geschäftsführer dar. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerständigungsverfahrenDienstverhältnisGeschäftsführerGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungGeschäftsführertätigkeitGesellschafter-GeschäftsführerAnrechnungAnrechnungsverpflichtungAnrechnungsmethode

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2542/2-IV/4/95
Stammnummer
17307
Gültig
28.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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