Findok · EAS-Auskünfte
EAS 586
Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/95vom 28.02.1995
Wortlaut laut Findok
Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines
Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die
Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften
ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der
Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus
unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines
DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den
Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten
Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie
das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung
der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus
selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im
Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem
internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen
eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien
sachgerecht erscheint.
Nach Auffassung des BM für Finanzen unterliegen daher
die von einer österreichischen GesmbH an ihre in Italien ansässigen
Gesellschaftergeschäftsführer gezahlten Bezüge gemäß
Artikel 15 DBA-Italien in Österreich der Besteuerung; die
österreichische Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Italien
auf die italienische Steuer anzurechnen und stellt diesfalls daher keine
steuerliche Mehrbelastung für den italienischen Geschäftsführer
dar.
28. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 23 Abs. 2 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
VerständigungsverfahrenDienstverhältnisGeschäftsführerGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungGeschäftsführertätigkeitGesellschafter-GeschäftsführerAnrechnungAnrechnungsverpflichtungAnrechnungsmethode
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2542/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 17307
- Gültig
- 28.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF