RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2240

Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen

geltende FassungEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/03vom 24.03.2003

Wortlaut laut Findok

Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische Einkommensteuerpflicht auslösen, und wenn daher der vom Aufwertungsgewinn erhobenen italienischen Steuer keine österreichische Steuer gegenüber steht, auf die eine Anrechnung vorgenommen werden könnte, dann ist die italienische Steuer damit "verloren". Ob bei Zeitnähe zwischen italienischer Aufwertung einerseits und einer in der Folge in Österreich steuerpflichtigen Veräußerung eine solche innere Verknüpfung besteht, dass auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich gewährt werden kann, vermag nicht in verallgemeinender Form beantwortet zu werden, sondern müsste im Rahmen einer finanzamtlichen Prüfung näher untersucht werden. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AufwertungswahlrechtBeteiligungenAufwertungsgewinneBeteiligungsaufwertungWertzuwachsAnrechnungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 332/2-IV/4/03
Stammnummer
36191
Gültig
24.03.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF