Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2240
Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/03vom 24.03.2003
Wortlaut laut Findok
Im Rahmen der unbeschränkten
Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach
österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im
Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen
Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung
Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu
einem im Aufwertungsjahr steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch
nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in
Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn
durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach
italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden.
Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen
Einkünfte erzielt werden, die österreichische Einkommensteuerpflicht
auslösen, und wenn daher der vom Aufwertungsgewinn erhobenen italienischen
Steuer keine österreichische Steuer gegenüber steht, auf die eine
Anrechnung vorgenommen werden könnte, dann ist die italienische Steuer
damit "verloren".
Ob bei Zeitnähe zwischen italienischer Aufwertung
einerseits und einer in der Folge in Österreich steuerpflichtigen
Veräußerung eine solche innere Verknüpfung besteht, dass auf der
Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich gewährt werden kann,
vermag nicht in verallgemeinender Form beantwortet zu werden, sondern
müsste im Rahmen einer finanzamtlichen Prüfung näher untersucht
werden.
24.
März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
AufwertungswahlrechtBeteiligungenAufwertungsgewinneBeteiligungsaufwertungWertzuwachsAnrechnungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 332/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36191
- Gültig
- 24.03.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF