Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht…
…Z 3 UmgrStG handelt, geht der abgespaltene Betrieb samt dem ausländischen Grundstück zwingend zu Buchwerten auf die B-GmbH über. Rz 1670: Die Ausübung des Aufwertungswahlrechts führt zum Aufdecken der stillen Reserven des übertragenen Auslandsvermögens und damit zur Vorwegnahme einer späteren Gewinnverwirklichung. Dadurch wird im…
…1 Z. 8 EStG in Österreich besteuert werden kann. Sollte bei dem Umgründungsvorgang nach britischem Recht stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden, dann hätte der britische Gesellschafter die Möglichkeit, eine Versteuerung der stillen Reserven auch in Österreich zu erwirken (Aufwertungswahlrecht gem. § 16 Abs. 3 Z…
…f). Rz 2273: Abschreibungen sind zwingend dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (bedingtes Niederstwertprinzip). Ein Abwertungswahlrecht auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung besteht nur hinsichtlich der Finanzanlagen. Eine dauerhafte Wertminderung ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Wertminderung bereits länger als zwölf Monate bestanden hat…
…Mitunternehmer unter § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG (Besteuerungsrecht ist im Verhältnis zu Nicht-EU/EWR-Staaten eingeschränkt), machen alle Mitunternehmer vom Aufwertungswahlrecht nach § 16 Abs. 3 Z 2 UmgrStG Gebrauch (Aufwertungsoption für das ausländische Vermögen) oder liegt für alle Gesellschafter ein Anwendungsfall des § 16…
…Als Veräußerung gilt auch ein Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988, wie zB bei Einlagen in Kapitalgesellschaften außerhalb des UmgrStG oder bei der Ausübung von (partiellen) Aufwertungswahlrechten im Anwendungsbereich des UmgrStG (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG). Bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen…
… 2 Abs. 2 Z 1 UmgrStG der übertragenden Körperschaft insoweit ein Aufwertungswahlrecht ein. Beispiel: Die inländische A-GmbH unterhält in Kanada eine Betriebsstätte. Führt die Verschmelzung der A-GmbH auf die inländische B-GmbH nach kanadischem Abgabenrecht zur Besteuerung der stillen Reserven in der Betriebsstätte…
…gestellt Vertragsabschlusses vorliegen und ausdrücklich in den Einbringungsvertrag aufgenommen bzw. diesem angeschlossen werden und sowie die beantragte Teilung in weiterer Folge auch tatsächlich eingetragengrundbücherlich durchgeführt werden. Diesfalls kann auch ein etwaiges Aufwertungswahlrecht gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG nur auf einen durch die Teilung entstandenen Grund…
…Mitunternehmerschaft gehörenden Grund und Bodens in Anspruch genommen werden, weil ein dem (Teil-)Betrieb einer Mitunternehmerschaft zuzurechnender Grund und Boden ertragsteuerlich anteilig den dahinterstehenden Mitunternehmern zuzurechnen ist. Diesfalls kann das Aufwertungswahlrecht vom jeweilig einbringenden Mitunternehmer im Ausmaß der jeweiligen Beteiligungsquote angewendet werden, wenn § 30 Abs…
…vom Aufwertungswahlrecht des § 16 Abs. 6 UmgrStG Gebrauch gemacht, führt die daraus resultierende Erhöhung des Einbringungskapitals auch zu einer Erhöhung der Basis für die nicht unter die Ausschüttungsfiktion fallenden Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z 1 und 2 UmgrStG. Dies gilt auch für die Aufwertungswahlrechte…
…Wertzuwachs durch Aufwertung erfasst, erfolgte ein kontinuierlicher Gewinnausweis, der jedoch - weil noch kein Verkauf dieser Güter erfolgt ist - das Realisationsprinzip durchbricht. Wird vom Aufwertungswahlrecht kein Gebrauch gemacht, kommt es erst bei der Veräußerung der Wirtschaftsgüter mit dem gesamten, durch natürliches Wachstum eingetretenen, Wertzuwachs zur Gewinnrealisation…
…Gerade dem Umstand der angestrebten Firmenwertabschreibung sei es nämlich geschuldet gewesen, dass im Zuge der Einbringung vom bestehenden Aufwertungswahlrecht Gebrauch gemacht worden sei, obwohl dies auf Ebene des deutschen Einbringenden aufgrund der entsprechend höheren Bewertung der Gegenleistungsanteile einen Realisationstatbestand verwirklicht habe. Mit Bescheid vom 22…
…Buchwerte zwingend fortzuführen (= Buchwertfortführung). Damit kommt es weder zu einer Besteuerung eines Veräußerungs- oder Aufwertungsgewinnes noch zu einer (steuerpflichtigen) Aufwertung des Vermögens. Dies gilt unabhängig davon, ob unternehmensrechtlich vom Aufwertungswahlrecht nach § 202 UGB Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11 (2013) Grundsätze…
…wurde in den Folgebilanzen als "Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen. Weiters ist unternehmensrechtlich vom Aufwertungswahlrecht (§ 202 Abs 1 UGB) Gebrauch gemacht und eine ungebundene Kapitalrücklage in Höhe von 4.020.517,60 in die Einbringungsbilanz eingestellt worden (entspricht der Differenz zwischen Firmenwert laut Gutachten und der…
…steuerhängig geworden sind, die nach der alten Rechtslage nicht erfasst waren, sieht § 124b Z 57 EStG 1988 ein Aufwertungswahlrecht vor. Hat der Veräußerer die Anteile vor dem 1. Jänner 1998 angeschafft und war er nach dem 31. Dezember 1997 bis zum 31. Dezember 2000 zu…
…denen die übertragende Körperschaft untergeht (Verschmelzung, Umwandlung, Aufspaltung), unter. Die Ausübung partieller, auf einzelne Wirtschaftsgüter bezogener steuerlicher Aufwertungswahlrechte (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG bezogen auf Grund und Boden; siehe Rz 928) ist für die Anwendung der Zinsvortrags-ÜbergangsV unschädlich, solange dem Grunde nach eine Umgründung…
…des § 235 UGB (siehe Rz 378) erst im Rahmen der laufenden Fortführung der Innenfinanzierung bei der übernehmenden Körperschaft nach der Umgründung zu beurteilen. Die IF-VO kommt ausschließlich bei Umgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung zur Anwendung. Die Ausübung einzelner steuerlicher Aufwertungswahlrechte (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG…
…Inlandsvermögen vorliegt, die Umwandlung im Ausland zur tatsächlichen Gewinnverwirklichung führt und mit dem ausländischen Staat ein DBA mit Anrechnungsmethode oder eine vergleichbare innerstaatliche Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Rz 481: Zweck des Aufwertungswahlrechtes ist die Realisierung der stillen Reserven im Inland, um allfällige Besteuerungsnachteile…
…1060 ff). Ob im Rahmen der Einbringung Grundstücke iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG (siehe dazu Rz 928) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise" gemäß …
…Zusammenschlusses von einem Umgründungspartner Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 24 Abs. 3 UmgrStG zum Zusammenschlussstichtag (siehe dazu Rz 1425a) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise…