…bestehen. Ist zB Zweck der Kapitalgesellschaft der Vertrieb der Produkte des Erzeugerunternehmens und entspricht die Geschäftstätigkeit zumindest überwiegend diesem Zweck, gehört die Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen des Erzeugerunternehmens. Kann die wirtschaftliche Verbindung zur Kapitalgesellschaft durch eine gleichartige Verbindung zu einem anderen Unternehmer ersetzt werden, liegt…
6.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung Rz 117: Die Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung in die Kategorien des § 1 LVO schlägt auch auf die Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) durch. Rz 118: Bei einer gemeinschaftlichen Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind anteilige Verluste…
…95/14/0052). Rz 123: Wird eine unbefristet eingegangene Beteiligung vor Erzielung eines positiven Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) vorzeitig beendet, hat der Gesellschafter den Nachweis zu führen, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Beteiligung (zumindest) bis zum Erreichen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) ausgerichtet war und sich…
…innerhalb der Gruppenbesteuerung der Regelung des § 10 Abs. 3 zweiter Satz KStG 1988 vorgeht (VwGH 16.4.2024, Ro 2023/13/0003). Rz 1108: Erfolgt auf eine Beteiligung zunächst eine steuerneutrale Teilwertabschreibung, die dem Grunde nach unter § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 fällt…
3.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft 3.6.4.9.1. Allgemeines Rz 1080: Bringt eine Körperschaft Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG in eine andere Kapitalgesellschaft ein, an denen ein Gesellschafter allein beteiligt ist…
…Anteils ist unter Berücksichtigung dieser Überlegung durch die isolierte Bewertung (stand-alone-Betrachtung) zum Stichtag unter Beachtung der Ertragsaussichten festzustellen. Rz 1248: Ob die atypisch stille Beteiligung am Unternehmen des Einbringenden oder am Unternehmen der übernehmenden Körperschaft auf Grund der Einbringung beendet wird oder nicht…
18.321.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen (§ 12 Abs. 3 KStG 1988) 18.3.121.3.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich Rz 1289: § 12 Abs. 3 KStG 1988 normiert in Z 1 die Steuerneutralität ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibungen von Beteiligungen (siehe Rz 1292 ff). Die Vorschrift ergänzt…
… 27 Abs. 6 EStG 1988, denn in diesen Fällen geht mit dem Eintritt der beschränkten Steuerpflicht bereits nach inländischem Recht das Besteuerungsrecht an den Wertsteigerungen verloren, weil solche Beteiligungen nicht von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 erfasst sind. Zum Antrag auf…
… 37 Abs. 5 EStG 1988, weil dieser von konkreten persönlichen Verhältnissen des Gesellschafters abhängig ist. Die Annahme der Beteiligungsfinanzierung aus Eigenmitteln, es sei denn, die Gesamtkonzeption beinhaltet eine Fremdfinanzierung als allgemeines Konzeptionselement. Die Annahme des Abschichtungserlöses im Falle einer "Erlösbandbreite" im Ausmaß des höchstmöglichen Abschichtungsbetrages…
…Mitunternehmerschaft zuzurechnen, wenn diese verschmelzungsbedingt bestehen bleibt. Bei einem Up-stream-merger wird die Beteiligung an der Tochter-Körperschaft durch das Vermögen derselben ersetzt, ohne dass sich bei den beiden Gesellschaftern der stillen Mitunternehmerschaft - abgesehen von einem steuerneutralen Buchgewinn oder Buchverlust - etwas ändert. Bei einem…
…der stillen Gesellschaft mit dem übernehmenden Rechtsträger vereinbart wird. Bezieht sich die stille Beteiligung nach einer verschmelzenden Umwandlung nicht nur auf das von der übertragenden Gesellschaft übernommene sondern auch auf das sonstige Vermögen des übernehmenden Rechtsträgers, liegt hinsichtlich dieses sonstigen Vermögens nach der Umwandlung nach…
Eine österreichische Kommanditgesellschaft wird sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Ertragsteuerrecht als steuerlich transparent angesehen und kommt daher nicht als Steuerpflichtiger und folglich auch nicht als Einkünftezurechnungsempfänger in Betracht. Ist daher eine österreichische KG zu 50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden…
…Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine steuerliche Wirkung in Österreich entfalten. Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung sind nach Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
Beteiligen sich in Österreich ansässige Personen an einer deutschen Publikums KG, die ein Immobilienprojekt in Berlin errichtet und werden die von dieser KG erzielten Einkünfte von der deutschen Steuerverwaltung insgesamt (einschließlich der aus der Anlage von Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und…
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger an einer steuerfreien maltesischen Kapitalgesellschaft beteiligt und bezieht er von dieser Gesellschaft Gewinnausschüttungen, die nach maltesischem Recht keiner Abzugsbesteuerung unterliegen, so sind diese Gewinnausschüttungen in Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Malta nach österreichischem Recht in…
…ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren und es könnte daher nach österreichischem Recht auf die Fondsausschüttungen keine Beteiligungsertragsbefreiung Anwendung finden. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sind folgende Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen ausgewiesen: | Firma | Anteil | Wert | Betriebsverm. | weitere Beteiligte | RMUGesmbH (ursprünglich HBGesmbH) GmbH (in der Folge A-GmbH) | 100% | 36.336,42 | 6/1999 (Einlage) | | Als Schwerpunkt werden hier…
…Der Wortlaut der Befreiung gemäß Artikel 10 Absatz 1 lit. c sublit. i DBA-VAE stellt aber nicht auf eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung durch die qualifizierte staatliche Einrichtung, sondern auf die Nutzungsberechtigung dieser ab. Die Nutzungsberechtigung hinsichtlich einer Dividende wird grundsätzlich der direkten Anteilseignerin…
Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt, die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art…