Findok · EAS-Auskünfte
EAS 316
Beteiligungen an deutschen Immobilien-KGs
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/64/1-IV/4/93vom 20.10.1993
Wortlaut laut Findok
Beteiligen sich in Österreich ansässige Personen
an einer deutschen Publikums KG, die ein Immobilienprojekt in Berlin errichtet
und werden die von dieser KG erzielten Einkünfte von der deutschen
Steuerverwaltung insgesamt (einschließlich der aus der Anlage von
Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen eingestuft
und folglich auch im Fall der in Österreich ansässigen Kommanditisten
gemäß Art. 3 DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung
unterzogen, so kann eine Doppelbesteuerung eintreten, wenn auf
österreichischer Seite der aus den genannten Zinsen gebildete Gewinnteil
der KG nach österreichischem inländischen Recht den Einkünften
aus Kapitalvermögen zuzuordnen und demzufolge nach Artikel 11
DBA-Deutschland in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Ein
derartiger Qualifikationskonflikt kann nur im Rahmen eines internationalen
Verständigungsverfahrens bereinigt werden.
20. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
VermietungseinkünfteBeteiligungLiegenschaftsvermögenunbewegliches WirtschaftsgutVerständigungsverfahrenBeteiligungserträgeImmobilienerträgnisse
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/64/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18004
- Gültig
- 20.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF