16.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen Rz 1163: Die Befreiung umfasst Gewinnanteile jeder Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF…
29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…
…die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung nicht vor (Portfoliobeteiligungen), fallen ab der Veranlagung 2011 Beteiligungserträge aus folgenden Körperschaften unter die Befreiung (siehe auch Rz 1159): "EU-Körperschaften" "Vergleichbare ausländische Körperschaften" Gewinnanteile aus anderen Beteiligungen unterliegen der österreichischen Besteuerung. Eine Anrechnung ausländischer Ertragsteuern ist nicht möglich…
…wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze). Handelt es sich allerdings bei der luxemburgischen Kapitalgesellschaft um eine Holdinggesellschaft im Sinn von Artikel 26 DBA-Luxemburg, findet das Abkommen keine Anwendung und die steuerliche Behandlung…
Für die Beantwortung der Frage, ob eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach Österreich die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG in Anspruch nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im Rahmen…
Wird der von einer operativ tätigen maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn an die in Österreich ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet und werden der österreichischen Muttergesellschaft zusätzlich 2/3 der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben, so bilden auch die unter dem Titel "Körperschaftsteuergutschrift" tatsächlich zufließenden Beträge einen Teil der aus der…
…dem Nennwert liegenden beizulegenden Wert rückkauft, um sie in der Folge einziehen zu können. 16.2.1.8.4 Allgemeine Steuerpflicht Rz 1198: Keine Beteiligungsertragsbefreiung sondern Steuerpflicht gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 ist gegeben für Erträge anlässlich Keine Beteiligungsertragsbefreiung sondern Steuerpflicht gemäß § 7 Abs…
Wendet man auf den in EAS 2875 behandelten Fall (Gewinnausschüttung aus einer 14,16-prozentigen Beteiligung an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft) nicht die Niederlassungsfreiheit des Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr…
Hält eine österreichische GmbH 14,16% der Anteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Beteiligungserträge aus der Schweiz auf Grund der internationalen Schachtelbefreiung gemäß § 10 Abs. 2 KStG erst ab der Veranlagung 2004 in Österreich steuerfrei zu stellen, weil erst ab diesem Veranlagungszeitraum die für…
…Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene Nichtdiskriminierungsklausel bewirkt, dass die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG auch für die aus der Türkei bezogenen Dividenden gilt. Der Umstand, dass die Beteiligung im Rahmen…
Bezieht eine österreichische Privatstiftung Beteiligungserträge von einer ungarischen Kapitalgesellschaft, dann sind diese gemäß § 13 Abs. 2 Z. 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn…
…somit nur einmal - nämlich bei deren Zuwendung an den Begünstigten im Rahmen des KESt-Einbehaltes - der Besteuerung unterzogen. Demnach flossen der Privatstiftung Kapital- und Beteiligungserträge ohne jeden Steuerabzug zu, sodass diese Erträge erst bei der (späteren) Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger einem KESt-Abzug unterzogen wurden…
…somit nur einmal - nämlich bei deren Zuwendung an den Begünstigten im Rahmen des KESt-Einbehaltes - der Besteuerung unterzogen. Demnach flossen der Privatstiftung Kapital- und Beteiligungserträge ohne jeden Steuerabzug zu, sodass diese Erträge erst bei der (späteren) Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger einem KESt-Abzug unterzogen wurden…
…858,00. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, eine österreichische Privatstiftung, erzielte ua ausländische Beteiligungserträge, wobei in mehreren Fällen ausländische Quellensteuern einbehalten wurden. Als strittig erwies sich, ob diese ausländischen Quellensteuern auf…
…2*** (CH), ***3*** (CH), ***4*** (CH) und ***5*** (USA) verwahrt und verwaltet. Von den gegenständlichen Firmen erhielt die Bf. im Jahr 2015 Beteiligungserträge (Dividenden) insgesamt iHv € 29.006,03 (***2***: € 5.696,01; ***3***: € 5.605,28; ***4*** € 15.930,02; …
…an die Bf. sei am 27. Februar 2009 erfolgt. Diese eigennützige Stiftung sei nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in § 10 Abs. 1 KStG 1988 aufgezählten vergleichbar sind, sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5…
…erfolgte aufgrund des DBAs unabhängig davon, wie der Zufluss in Österreich zu beurteilen ist und unter welche Einkunftsart dieser hier national zu subsumieren ist. 3.3. Steuerbefreiung für ausländische Beteiligungserträge Nachdem das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, stellt sich die Frage, ob die Zahlungen in Österreich innerstaatlich…
…angewendet worden sei. Die Bw. brachte jedoch vor, dass der Beteiligungsertrag an der A S.A. sowie die Anrechnung der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Ergebnisses nicht im Jahr 1994 zu berücksichtigen seien, sondern erst im Jahr der Ausschüttung, nämlich 1995. Sie führte…
…andere Betrachtung ist geboten, wenn der wirtschaftliche Vorteil, der aus dem Erwerb einer Beteiligung gezogen werden kann, ausschließlich in einem (körperschaftsteuerpflichtigen) Veräußerungsgewinn und nicht in einem (körperschaftsteuerfreien) Beteiligungsertrag im Sinne des § 10 KStG bestehen kann. In diesem Fall ist es aus Sicht des Gleichheitssatzes geboten, …
…Kft verteilen, wieviel Quellensteuer der Bf tatsächlich in Ungarn für die Beteiligungserträge abgeführt hat und wie sich die Umsatz- und Gewinnzahlen bei den beiden Kft und dem Einzelunternehmen in den Jahren 2014 bis 2018 darstellen. Seitens des steuerlichen Vertreters des Bf wurde zugesagt, die Unterlagen…