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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 336

Steuerfreie Beteiligungserträge aus der Türkei

geltende FassungEAS-AuskunftV 221/2/1-IV/4/93vom 24.11.1993

Wortlaut laut Findok

  Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit 4,2% am Gesellschaftskapital einer türkischen Kraftwerksgesellschaft beteiligt und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene Nichtdiskriminierungsklausel bewirkt, dass die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG auch für die aus der Türkei bezogenen Dividenden gilt. Der Umstand, dass die Beteiligung im Rahmen einer den österreichischen Abgabenbehörden offen gelegten Treuhandschaft formell von einer anderen österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten wird, steht dem Grunde nach der Anwendung des Art. 10 Abs. 3 DBA-Türkei nicht entgegen. Werden die Dividenden bereits nach türkischem innerstaatlichem Recht von einem Quellensteuerabzug freigestellt, so geht dadurch die DBA-Freistellung in Österreich nicht verloren. 24. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungGewinnausschüttungFreistellungSteuerfreistellungQuellensteuerfreistellungDividendenausschüttungQuellensteuerfreiheitQuellensteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 221/2/1-IV/4/93
Stammnummer
17956
Gültig
24.11.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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