Findok · EAS-Auskünfte
EAS 336
Steuerfreie Beteiligungserträge aus der Türkei
geltende FassungEAS-AuskunftV 221/2/1-IV/4/93vom 24.11.1993
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit 4,2%
am Gesellschaftskapital einer türkischen Kraftwerksgesellschaft beteiligt
und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft
Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel
10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene
Nichtdiskriminierungsklausel bewirkt, dass die Beteiligungsertragsbefreiung des
§ 10 KStG auch für die aus der Türkei bezogenen Dividenden gilt.
Der Umstand, dass die Beteiligung im Rahmen einer den österreichischen
Abgabenbehörden offen gelegten Treuhandschaft formell von einer anderen
österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten wird, steht dem Grunde nach
der Anwendung des Art. 10 Abs. 3 DBA-Türkei nicht entgegen. Werden die
Dividenden bereits nach türkischem innerstaatlichem Recht von einem
Quellensteuerabzug freigestellt, so geht dadurch die DBA-Freistellung in
Österreich nicht verloren.
24. November
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 221/2/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17956
- Gültig
- 24.11.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF