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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 455

Beteiligungserträge von einer maltesischen Limited Company

geltende FassungEAS-AuskunftN 737/3/1-IV/4/94vom 20.06.1994

Wortlaut laut Findok

Für die Beantwortung der Frage, ob eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach Österreich die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG in Anspruch nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von Parteienseite zu veranlassen ist. Vorsorglich wird beigefügt, dass dann, wenn die von der 100%igen maltesischen Tochtergesellschaft erzielten Gewinne bloß aus der Verwertung eines Mietrechtes an einem tschechischen Gebäude bestehen, auch bei Unterlassen der Zwischenschaltung dieser maltesischen Gesellschaft, also bei unmittelbarem Zufluss der tschechischen Erträgnisse an die österreichische Gesellschaft, Steuerfreiheit in Österreich eintreten würde (siehe Artikel 6 des österreichisch-tschechischen Doppelbesteuerungsabkommens i.V. mit Art. 23). 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

erhöhte Mitwirkungspflichterhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungenvergleichbare inländische GesellschaftsformGewinnausschüttung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
N 737/3/1-IV/4/94
Stammnummer
17689
Gültig
20.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF