Findok · EAS-Auskünfte
EAS 455
Beteiligungserträge von einer maltesischen Limited Company
geltende FassungEAS-AuskunftN 737/3/1-IV/4/94vom 20.06.1994
Wortlaut laut Findok
Für die Beantwortung der Frage, ob
eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer
österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die
österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach
Österreich die Steuerfreiheit gemäß
§ 10 KStG in Anspruch
nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im
Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht
von Parteienseite zu veranlassen ist.
Vorsorglich wird beigefügt, dass dann, wenn die von
der 100%igen maltesischen Tochtergesellschaft erzielten Gewinne bloß aus
der Verwertung eines Mietrechtes an einem tschechischen Gebäude bestehen,
auch bei Unterlassen der Zwischenschaltung dieser maltesischen Gesellschaft,
also bei unmittelbarem Zufluss der tschechischen Erträgnisse an die
österreichische Gesellschaft, Steuerfreiheit in Österreich eintreten
würde (siehe Artikel 6 des österreichisch-tschechischen
Doppelbesteuerungsabkommens i.V. mit Art. 23).
20. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
- Art. 6 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 23 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
erhöhte Mitwirkungspflichterhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungenvergleichbare inländische GesellschaftsformGewinnausschüttung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 737/3/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17689
- Gültig
- 20.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF