Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1334
Stille Beteiligungen an niederländischen Investmentgesellschaften
geltende FassungEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/98vom 30.09.1998
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich eine österreichische
Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer
niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt,
die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden
Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die
Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber
gemäß Art. 24 Abs. 4 DBA-Niederlande nicht zur Steuerfreistellung in
Österreich, sondern verpflichtet lediglich zur Anrechnung der
niederländischen Steuer auf die österreichische.
Angesichts der Aufrechterhaltung des österreichischen
Besteuerungsanspruches spielt die Frage, ob und in welchem Umfang bei einem
Zusammentreffen von Vermögensverwaltung und gewerblichen
Leasinggeschäften in den Niederlanden nach österreichischem Recht von
einer gewerblichen Betätigung und damit von einem niederländischen
"Unternehmen" auszugehen ist, keine Rolle. Ob die Voraussetzungen des Art. 12
Abs. 1 vorliegen und hieraus ein niederländischer Besteuerungsanspruch
erwächst, ist - solange nicht der Abkommenszusammenhang anderes gebietet -
grundsätzlich nach dem Recht des diese Bestimmung anwendenden Staates
(Niederlande) zu entscheiden (Art. 3 Abs. 2 DBA-Niederlande).
30.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 Abs. 1 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 24 Abs. 4 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 3 Abs. 2 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3682/6-IV/4/98
- Stammnummer
- 30033
- Gültig
- 30.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF