Findok · EAS-Auskünfte
EAS 25
Beteiligungen an US-Limited Partnerships
geltende FassungEAS-AuskunftB 1219/4/1-IV/4/91vom 06.09.1991
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich eine in Österreich ansässige
natürliche Person an einer amerikanischen "Limited Partnership", die nach
österreichischem Recht als Mitunternehmerschaft anzusehen ist, steht
Österreich nach Maßgabe des Artikels III des DBA-USA das
Besteuerungsrecht an den erzielten Gewinnanteilen zu. Allfällige
Verlustanteile wären in Österreich ausgleichs- bzw.
vortragsfähig.
Die Höhe der bei der österreichischen Besteuerung
anzusetzenden Gewinn- bzw. Verlustanteile muss
nach österreichischem Recht
ermittelt werden. Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als
Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine
steuerliche Wirkung in Österreich entfalten.
Zinsen aus der
Beteiligungsfinanzierung sind nach
Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu
berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im
Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen; eine einheitliche und gesonderte
Gewinnfeststellung findet bei ausländischen Personengesellschaften in
Österreich nicht statt.
6. September
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 1219/4/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18613
- Gültig
- 06.09.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF