…auf die Bestimmung des § 83 Abs.2 FinStrG zu verweisen, wonach der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen ist. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin…
…auch gegen die Höhe der vom Spruchsenat festgesetzten Geldstrafe. Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung hinsichtlich der strafbestimmenden Wertbeträge an Lohnabgaben führt der Bw. in der gegenständlichen Berufung zwar rechtlich unstrittig aus, dass bei Berechnung dieser Abgaben maßgebend ist, welcher Betrag dem Arbeitnehmer tatsächlich im Sinne des …
…entsprechend der Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG im Zweifel zugunsten des Bw. von dem durch ihn mittlerweile offen gelegten Verkürzungsbetrag von € 4.415,92 auszugehen ist. Es war daher insoweit dem Berufungsvorbringen zu folgen und der strafbestimmende Wertbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate…
…Veranlagungszeitraum 2002, das auch den strafbestimmenden Wertbetrag deutlich mindern werde. Er ersuche daher, das Strafausmaß aus diesen Gründen neu zu berechnen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Soweit sich die gegenständliche Berufung gegen die Höhe des der Strafzumessung zugrunde gelegten strafbestimmenden Wertbetrages für 2002 richtet, ist dazu…
…den oben bezeichneten Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemachten Gutschriften in Höhe von € 8.773,14 gegenüberzustellen ist, sodass sich aus der Differenz zwischen geltend gemachten Umsatzsteuerguthaben und tatsächlich anfallender Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 14.381,74 der strafbestimmende Wertbetrag in Bezug auf Umsatzsteuer 1999 ergibt.…
…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Dem gegenständlichen Strafverfahren liegen die Feststellungen einer Lohnsteuerprüfung in dem Zeitraum 1.1.1995…
…richtet sich gegen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Im Stadium der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist es möglich und zulässig, dass der genaue strafbestimmende Wertbetrag noch nicht feststeht und erst im Untersuchungsverfahren ermittelt wird. Zur Höhe der Verkürzung ist zunächst auf die von der Prüferin ihrer…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet. Dem bekämpften Erkenntnis ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der der Bestrafung zu Grunde gelegt wurde zwar nicht explizit zu entnehmen, aber aus den…
…Zuge einer Lohnsteuerprüfung eine Abfuhrdifferenz in spruchgemäßer Höhe ergeben. Es sei davon auszugehen, dass der Bw. trotz Kenntnis der wichtigsten steuerrechtlichen Vorschriften auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit als Unternehmer die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen begangen habe. Diese Feststellungen würden sich auch aus der Aktenlage des Veranlagungs-…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Den Einwendungen des Berufungswerbers gegen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages wurde durch eine Überprüfung seitens des Berufungssenates Rechnung getragen. Für die Voranmeldungszeiträume März…
…nach Ansicht des Berufungssenates nicht geeignet die Richtigkeit der Bestrafung zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzungen, welche ohne Einbringung einer Berufung in Rechtskraft erwachsen sind, ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Da keinerlei konkrete, betraglich bezifferte und jahresweise zuzuordnende überprüfbare Einwendungen gegen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages vorgebracht…
…sich die Einwendungen zum strafbestimmenden Wertbetrag auf die Kapitalertragsteuer und auf Umsatzsteuervorauszahlungszeiträume außerhalb der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Tatzeiträume Jänner bis April 2002 beziehen, gehen diese ins Leere, da sie nicht Gegenstand der erstinstanzlichen Bestrafung waren und somit auch nicht Sache des Berufungsverfahrens sind.…
…Guthaben, demzufolge das Verfahren betreffend dieses Monate spruchgemäß einzustellen war. Wenn der Berufungswerber vermeint, dass die im Rahmen der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2001 und 2002 durchgeführten Forderungsberichtigungen zu einer Minderung des strafbestimmenden Verkürzungs- bzw. Wertbetrages führen müsste, so ist diesem Vorbringen nicht zu folgen…
…deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Mit der gegenständlichen Berufung wird ausschließlich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate…
…Mai bis November 2005 in Höhe eines Betrages von insgesamt € 72.052,07 berichtigt festgesetzt wurden. Diese Umsatzsteuerfestsetzung beinhaltet auch die vom gegenständlichen Finanzstrafverfahren nicht umfasste Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat November 2005, sodass ein direktes Nachvollziehen des strafbestimmenden Wertbetrages allein auf Grund einer vom…
…Lebenserfahrung nur mit Wissen und Billigung des Bf. vorstellbar. Der Festlegung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in einem Einleitungsbescheid kommt keine normative Wirkung zu, diese besteht nach § 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Rahmen der…
…ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher Höhe auch immer- gegeben sein muss. Es ist daher im gegenständlichen Fall bezüglich des Tatverdachtes bedeutungslos, dass betreffend der Jahresveranlagung 2001 noch ein abgabenbehördliches Berufungsverfahren offen ist und es allenfalls zu einer Änderung des strafbestimmenden Wertbetrages kommen könnte…
…Ergebnissen des Strafverfahrens stehe, getroffen hätten werden können. Als erfahrene Inhaberin eines Heurigenbuffet (seit 1995) und daher im Wirtschaftsleben stehende Person sei von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (subjektive Tatseite) jedenfalls auszugehen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des…
…Er habe der Bf. empfohlen einen anderen Steuerberater zu suchen und sie habe mittlerweilen auch eine Neubestellung vorgenommen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erscheine ihr nicht richtig, da die Umsätze in den Jahren 2002 bis 2003 sehr gering gewesen seien und auch kein Gewinn erzielt…
…spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG…