…1 lit b) FLAG verleihen. Die von der Tochter der Bw. nach der Ablegung ihrer Matura absolvierten Sprachlehrgänge im Ausland stellen somit zweifelsohne keine notwendige Voraussetzung für das nachfolgende Studium dar, da dieses keine Nachweise von besuchten Sprachkursen bzw. von Englischkenntnisse in Form eines Zertifikates…
…Studiums der Rechtswissenschaften auf Fremdsprachen zunehmend Wert gelegt werde, mag zutreffen. Die im Rahmen des Auslandsaufenthaltes erworbenen Sprachkenntnisse mögen für die Tochter der Bw. durchaus auch im Studium von Vorteil gewesen sein. Der Sprachlehrgang war nach dem Ablegen der Matura aber keine notwendige Voraussetzung für…
…Unter diesen Prämissen ist es für den gegenständlichen Fall, in dem überdies fest steht, dass die Absolvierung der Sprachkurse keine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme des erstbegonnenen aber auch - wie sich aus dem einschlägigen Studienplan ergibt - des später begonnenen zweiten Studiums darstellt, somit nicht entscheidend…
…in zeitlicher Hinsicht die nötige Intensität nicht erreicht haben. Ferner waren die Sprachkurse auch keine notwendige Voraussetzung für das im Wintersemester 2008 begonnene Sprachstudium. Es wird nicht verkannt, dass das Beherrschen einer oder mehrerer Sprachen gerade für ein Sprachstudium nützlich und von Vorteil sein kann…
…somit ebenfalls keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bewirkt, ist aus der Homepage des MCI (Management Center Innsbruck) als Einstiegsvoraussetzung lediglich die Studienberechtigungsprüfung oder ein Reifezeugnis vorgesehen. Der nach der Ablegung der Matura absolvierte Sprachlehrgang im Ausland stellt somit keine notwendige Voraussetzung für das nachfolgende Studium dar…
…Developement Diploma) ausgestellt. Er hat damit den ersten Studienabschnitt (Diploma-Level) bestanden und alle notwendigen Voraussetzungen für einen Einstieg ins Berufsleben erlangt. Es steht den Studenten offen, ihr SAE Studium mit der Erlangung des Diploma zu beenden oder weiter zu studieren, um die Abschlüsse Bachelor…
…Aufwendungen keine Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 darstellen. Die Vasatiausbildung ist auch nicht als Teil der Ausbildung zum Heimleiter anzusehen, da sie insofern keine notwendige Voraussetzung für die Ausarbeitung einer Forschungsarbeit war, als alle anderen Ausbildungsteilnehmer Themen für ihre Arbeit gewählt haben, für…
…kam für derartige Aufwendungen bis zum Steuerreformgesetz 2000 (BGBl. I 106/1999), das am 1. Jänner 2000 in Kraft trat, eine Anerkennung als Werbungskosten nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Erwerb solcher Kenntnisse notwendige Voraussetzung für die konkrete laufende berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen war…
…auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung, setzte doch auch das Studium der "Internationalen Betriebswirtschaft" keine derartige Französischausbildung voraus. Es wird nicht verkannt, dass das Beherrschen einer oder mehrerer…
…keine Werbungskosten dar. Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden; aufgrund des klaren Gesetzeswortlautes sind Aufwendungen iZm einem ordentlichen Universitätsstudium auch dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Studium die unmittelbare Grundlage für die Berufsausübung darstellt. Für den Streitfall kann es daher dahingestellt…
…noch keine Berufsausbildung darstellten, jedoch notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung und somit Bestandteil der Gesamtausbildung seien, könne die als Einheit zu betrachtende Ausbildung für die gesamte Dauer Berufsausbildung darstellen. Die Tochter des Bw. werde laut den Angaben in der Berufung ein Studium an…
…der Berufungsbehörde kein solch enger Zusammenhang zwischen dem absolvierten Sprachstudium und dem weiteren Ausbildungsgang der Tochter, der es allenfalls als gerechtfertigt erscheinen ließe, vom Besuch einer auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war nach Abschluss einer Hauswirtschaftsschule weder notwendige Voraussetzung für die…
…der Aneignung von Deutschkenntnissen werden im Allgemeinen ebenso keine spezifischen beruflichen Kenntnisse erworben. Die von den Kindern des Bw. absolvierten Deutschvorbereitungskurse an der IRPA bzw. der Vorkurs für den Vorstudienlehrgang des Sohnes waren auch nicht zwingend notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Berufsausbildung. So konnte…
…formale Voraussetzung noch wurde er dringend angeraten. Aus dem Schreiben der Universität Wien vom 16. November 2005 ist ersichtlich, dass der von der Tochter der Bw. absolvierte Sprachaufenthalt in Paris nicht zwingend notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Berufsausbildung war. Der Zusammenhang mit dem Studium…
…Ansicht der Berufungsbehörde kein solch enger Zusammenhang zwischen dem absolvierten Sprachkurs und dem weiteren Ausbildungsgang des Stiefsohnes, der es allenfalls als gerechtfertigt erscheinen ließe, vom Besuch einer auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war auch weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer…
…Berufungswerberin dadurch in keinem selbständigen Beruf ausgebildet wurde (Prüfungen waren offensichtlich für einen Abschluss ebenfalls nicht vorgesehen). Der Sprachlehrgang war weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung, setzte der Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften doch keine derartige Spanischausbildung voraus…
…Sprachlehrganges entschieden, da dieser Sprachlehrgang weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung war, setzte der Beginn des Studiums doch keine derartige Französischausbildung voraus. Dass das Beherrschen einer weiteren Sprache für einen Beruf nützlich und von Vorteil sein kann, steht…
…Sprachlehrganges entschieden, da dieser Sprachlehrgang weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung war, setzte der Beginn des Studiums doch keine derartige Französischausbildung voraus. Dass das Beherrschen einer weiteren Sprache für einen Beruf nützlich und von Vorteil sein kann, steht…
…Lebensbereiches Wirtschaft hinzuführen. Die Absolvierung des "EF Academic Year Abroad Programm" war zwar nicht zwingend notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Berufsausbildung, aber es besteht nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein enger Zusammenhang zwischen der absolvierten Sprachausbildung und dem weiteren Ausbildungsgang (Studium) der Tochter…
…Wintersemester 1998/99 als ordentlicher Hörer das Studium Flöte an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst begonnen, für dieses Studium sei jedoch kein Vorstudienlehrgang erforderlich gewesen. Der Vorstudienlehrgang könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden, da er nicht Voraussetzung für die nachfolgende Berufsausbildung gewesen sei.…