…1 lit b) FLAG verleihen. Die von der Tochter der Bw. nach der Ablegung ihrer Matura absolvierten Sprachlehrgänge im Ausland stellen somit zweifelsohne keine notwendige Voraussetzung für das nachfolgende Studium dar, da dieses keine Nachweise von besuchten Sprachkursen bzw. von Englischkenntnisse in Form eines Zertifikates…
…Studiums der Rechtswissenschaften auf Fremdsprachen zunehmend Wert gelegt werde, mag zutreffen. Die im Rahmen des Auslandsaufenthaltes erworbenen Sprachkenntnisse mögen für die Tochter der Bw. durchaus auch im Studium von Vorteil gewesen sein. Der Sprachlehrgang war nach dem Ablegen der Matura aber keine notwendige Voraussetzung für…
…Unter diesen Prämissen ist es für den gegenständlichen Fall, in dem überdies fest steht, dass die Absolvierung der Sprachkurse keine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme des erstbegonnenen aber auch - wie sich aus dem einschlägigen Studienplan ergibt - des später begonnenen zweiten Studiums darstellt, somit nicht entscheidend…
…unmittelbar nach Absolvierung des Sprachkurses im Ausland das Studium Internationale Betriebswirtschaftslehre begonnen. Diese Studienrichtung habe die Absolvierung von Lehrveranstaltungen über zumindest zwei Sprachen vorausgesetzt. Laut der Entscheidung des UFS sei die Absolvierung des Sprachkurses im Ausland keine notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Berufsausbildung gewesen…
…sein. Da der Sprachkurs auch keine notwendige Voraussetzung für eine eventuelle Fortführung der Ausbildung des Sohnes an der Schule-X sei, stelle der Sprachkurs auch keinen Bestandteil der Gesamtausbildung dar. Dass das Erlernen einer Sprache auf Hochschulniveau für einen Beruf oder die weitere Berufsausbildung von…
…in zeitlicher Hinsicht die nötige Intensität nicht erreicht haben. Ferner waren die Sprachkurse auch keine notwendige Voraussetzung für das im Wintersemester 2008 begonnene Sprachstudium. Es wird nicht verkannt, dass das Beherrschen einer oder mehrerer Sprachen gerade für ein Sprachstudium nützlich und von Vorteil sein kann…
…somit ebenfalls keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bewirkt, ist aus der Homepage des MCI (Management Center Innsbruck) als Einstiegsvoraussetzung lediglich die Studienberechtigungsprüfung oder ein Reifezeugnis vorgesehen. Der nach der Ablegung der Matura absolvierte Sprachlehrgang im Ausland stellt somit keine notwendige Voraussetzung für das nachfolgende Studium dar…
…gebracht und blieb in weiterer Folge von ihr unwidersprochen. Weiters waren die von A. in Norwegen besuchten Sprachkurse keine zwingend notwendige Voraussetzung für eines der beiden von der Tochter der Bf. nach ihrer Rückkehr fortgesetzten Studienrichtungen. Folglich scheidet auch eine Anerkennung als Teil einer Gesamtausbildung…
…Developement Diploma) ausgestellt. Er hat damit den ersten Studienabschnitt (Diploma-Level) bestanden und alle notwendigen Voraussetzungen für einen Einstieg ins Berufsleben erlangt. Es steht den Studenten offen, ihr SAE Studium mit der Erlangung des Diploma zu beenden oder weiter zu studieren, um die Abschlüsse Bachelor…
…Aufwendungen keine Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 darstellen. Die Vasatiausbildung ist auch nicht als Teil der Ausbildung zum Heimleiter anzusehen, da sie insofern keine notwendige Voraussetzung für die Ausarbeitung einer Forschungsarbeit war, als alle anderen Ausbildungsteilnehmer Themen für ihre Arbeit gewählt haben, für…
…kam für derartige Aufwendungen bis zum Steuerreformgesetz 2000 (BGBl. I 106/1999), das am 1. Jänner 2000 in Kraft trat, eine Anerkennung als Werbungskosten nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Erwerb solcher Kenntnisse notwendige Voraussetzung für die konkrete laufende berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen war…
…auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung, setzte doch auch das Studium der "Internationalen Betriebswirtschaft" keine derartige Französischausbildung voraus. Es wird nicht verkannt, dass das Beherrschen einer oder mehrerer…
…keine Werbungskosten dar. Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden; aufgrund des klaren Gesetzeswortlautes sind Aufwendungen iZm einem ordentlichen Universitätsstudium auch dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Studium die unmittelbare Grundlage für die Berufsausübung darstellt. Für den Streitfall kann es daher dahingestellt…
…noch keine Berufsausbildung darstellten, jedoch notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildung und somit Bestandteil der Gesamtausbildung seien, könne die als Einheit zu betrachtende Ausbildung für die gesamte Dauer Berufsausbildung darstellen. Die Tochter des Bw. werde laut den Angaben in der Berufung ein Studium an…
…Ansicht der Berufungsbehörde kein solch enger Zusammenhang zwischen dem absolvierten Sprachkurs und dem weiteren Ausbildungsgang des Stiefsohnes, der es allenfalls als gerechtfertigt erscheinen ließe, vom Besuch einer auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war auch weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer…
…der Berufungsbehörde kein solch enger Zusammenhang zwischen dem absolvierten Sprachstudium und dem weiteren Ausbildungsgang der Tochter, der es allenfalls als gerechtfertigt erscheinen ließe, vom Besuch einer auf eine bestimmte Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltung auszugehen. Der Sprachkurs war nach Abschluss einer Hauswirtschaftsschule weder notwendige Voraussetzung für die…
…der Aneignung von Deutschkenntnissen werden im Allgemeinen ebenso keine spezifischen beruflichen Kenntnisse erworben. Die von den Kindern des Bw. absolvierten Deutschvorbereitungskurse an der IRPA bzw. der Vorkurs für den Vorstudienlehrgang des Sohnes waren auch nicht zwingend notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Berufsausbildung. So konnte…
…formale Voraussetzung noch wurde er dringend angeraten. Aus dem Schreiben der Universität Wien vom 16. November 2005 ist ersichtlich, dass der von der Tochter der Bw. absolvierte Sprachaufenthalt in Paris nicht zwingend notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Berufsausbildung war. Der Zusammenhang mit dem Studium…
…öffentliche Recht" mit 10 ECTS-Punkten positiv abgelegt. Die Tochter habe daher die für ihr Studium notwendige Zusatzausbildung "Deutsch als Fremdsprache Philologie" positiv absolviert. Die Zusatzausbildung stehe im direkten Zusammenhang mit dem anschließenden Studiengang Deutsche Philologie, weshalb die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe vorlägen…
…zu sehen ist. Diese Tätigkeit mag zwar ein positives Kriterium bei der Zuerkennung eines Studienplatzes gewesen sein, ist aber keine unabdingbare Voraussetzung für das Studium Ergotherapie. Die Unterlagen zum Aufnahmeverfahren des FH-Studienlehrgang beziehen sich auch nur allgemein auf die Biographie der BewerberInnen. Dem im…