…eindeutige bescheidmäßige Feststellungen der Abgabenbehörde. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Vorsätzlich handelt gemäß § 8 FinStrG, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…§ 80 ff BAO gehört, - eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, - die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Im vorangegangenen Verfahren war von diesen Haftungsvoraussetzungen nur strittig, ob dem Bw. eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten vorzuwerfen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…ist nach Ansicht der Berufungsbehörde ein Indiz dafür, dass es sich bei den nachträglichen Vorbringen des Bw. um Zweckbehauptungen handelt. Einem fachkundigen Buchhalter musste zudem auch das Risiko einer Schätzung als wahrscheinliche Rechtsfolge bei Verletzung von Offenlegungs- und Anzeigepflichten gemäß §§ 119 und 120 BAO, insbesondere…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…und Verkehrsteuern Wien, bei Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der Fa. T-GmbH , vorsätzlich, durch die Nichtanzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht, Grunderwerbsteuer in Höhe von € 25.435,49 verkürzt, abgesehen. Jedoch wird beiden Beschuldigten gemäß § 25 Abs. 1 letzter…
…Nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass vom Bf Anzeigepflichten nicht erfüllt wurden und dass eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG…
…Fa. G.. in H., unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht eine Abgabenverkürzung in Höhe von € 25.032,00 (Altlastensanierungsbeitrag) dadurch bewirkte, indem er im zweiten Quartal 2006 (Juni) 3.129 Tonnen Abfälle (Gießereisand der Abfallschlüsselnummer 31489) auf den Grundstücksparzellen X., ablagern ließ, ohne…
…treffenden grundlegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen wohl Bescheid wissende Bf. sowohl eine Verletzung der ihn mit der Wiederaufnahme seiner selbständigen Erwerbstätigkeit iSd. § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 bzw. die mit der (neuerlichen) Begründung der Unternehmereigenschaft iSd. UStG 1994 treffenden (abgabenrechtlichen) Anzeige-, Offenlegungs- oder Anzeigepflichten als…
…müsse. Nach dem angefochtenen Bescheid wäre der Vorsatz des Beschuldigten lediglich auf die Ablagerung von Klärschlamm und Klärschlammgemisch gerichtet gewesen. Nach dem Gesetz könne weiters nicht zweifelhaft sein, dass die im Gesetz erwähnte Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nur eines der Mittel sei…
…wäre. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass Anzeigepflichten nicht erfüllt wurden und dass eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG…
…a FinStrG handelt also bereits derjenige, der zB. bei seiner Handlungsweise im Zusammenhang mit der (vom Gesetz geforderten) Erklärungsabgabe die reale Möglichkeit einer Verletzung der og. abgabenrechtlichen Pflichten bzw. das konkrete Risiko einer Tatbildverwirklichung zwar erkennt, trotz entsprechender Bedenken dies jedoch in Kauf nimmt und…
…für die rechtliche Beurteilung erforderlichen Umstände nicht entsprechend offengelegt zu haben, in seinem Gewicht stark reduzieren. Da der Beschwerdeführer durch das Ergebnis einer abgabenrechtlichen Prüfung in seiner Ansicht der Berechtigung der geltendgemachten Umsatzsteuerbefreiung bestärkt wurde, dann musste ihm bei gleichbleibender Tätigkeit deren jährlich wiederkehrende eingehende…
…einfach verschwiegen bzw. nicht mitgeteilt hat, die ihr obliegende abgabenrechtliche Anzeigepflicht (§ 120 Abs. 1 BAO) verletzt hat. Hinweise darauf, dass es darüber hinaus in den angeführten Jahren hinsichtlich der Umsatzsteuer auch zu Verletzungen von Offenlegungs- und Erklärungspflichten gekommen bzw. darüber hinaus vom Tatbestand des § 33…
…sie vertretenen Abgabenpflichtigen für die Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihnen abgabenrechtlich auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Für die Geltendmachung der Haftung sei ein Kausalzusammenhang zwischen den Obliegenheiten des Abgabepflichtigen (wie Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Anzeigepflicht, Erklärungspflicht) sowie dem Abgabenausfall herzustellen…
…seien. Nach § 9 BAO würden die in § 80 BAO bezeichneten Vertreter bei schuldhafter Verletzung der ihnen abgabenrechtlich auferlegten Pflichten haften. Für die Geltendmachung der Haftung sei ein Kausalzusammenhang zwischen den Obliegenheiten des Abgabepflichtigen (die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Anzeigepflicht, Erklärungspflicht) sowie dem Abgabenausfall herzustellen. Dazu werde…
…S 50.000,--, sohin gesamt S 422.393,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben, sowie 2. [unter Verletzung] einer abgabenrechtlichen Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht, und zwar [gemäß] den § 21 UStG 1994 [gemeint: § 119 BAO] sowie § 42 EStG 1988 …
…B. Angestellter) mit abgabenrechtlichen Agenden der Vertreter das Personal in solchen Abständen zu überwachen habe, die es ausgeschlossen erscheinen ließen, dass ihm die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten verborgen bliebe. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders befreie den Vertreter nicht von seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten. 1.6…