…eindeutige bescheidmäßige Feststellungen der Abgabenbehörde. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Vorsätzlich handelt gemäß § 8 FinStrG, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…nur vor dem bescheidmäßigen Abspruch ergehen. Aus diesen Gründen stelle die Verweigerung der Auskunft keinen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Abänderung von Veranlagungsbescheiden dar; sie könne auch nicht als Verletzung abgabenrechtlicher Anzeigepflichten gesehen werden. Die Abgabenhinterziehung liege daher nicht vor. Darüber hinaus seien die geschätzten Beträge…
…Abs. 1 UmgrStG. Die Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten ist finanzstrafrechtlich insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung), § 34 FinStrG (fahrlässige Abgabenverkürzung) und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 2. Anzeigepflichten nach § 120 BAO 2.1 § 120 Abs. 1 BAO Die Anzeigepflicht des …
…§ 80 ff BAO gehört, - eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, - die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Im vorangegangenen Verfahren war von diesen Haftungsvoraussetzungen nur strittig, ob dem Bw. eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten vorzuwerfen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…SpS-1, Geschäftszahl **FV-1**, wurde das Finanzstrafverfahren, in dem ***Bf1*** als Geschäftsführer und abgabenrechtlicher Verantwortlicher (ergänzt: der **A-GmbH**) vorgeworfen wurde, er habe I. grob fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt hat, nämlich dadurch, dass Abgaben infolge Unkenntnis…
…wobei die abgabenrechtliche Verpflichtung eine Abgabe im Sinn des § 2 betreffen muss (Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 51 [Stand 1.12.2021, rdb.at] Anm 6). d. Der Tatbestand der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht ist im FinStrG neutral formuliert und erfasst damit sowohl ein…
…wobei die abgabenrechtliche Verpflichtung eine Abgabe im Sinn des § 2 betreffen muss (Althuber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 51 [Stand 1.12.2021, rdb.at] Anm 6). d. Der Tatbestand der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht ist im FinStrG neutral formuliert und erfasst damit sowohl ein…
…die darauf entfallende Gebrauchsabgabe zu entrichten. Sie habe somit die Gebrauchsabgabe zumindest fahrlässig verkürzt. Eine Verkürzung liege in solchen Fällen bereits dann vor, wenn eine Abgabe unter Verletzung einer Anzeigepflicht nicht zu den vorgesehenen Terminen entrichtet werde (vgl. VwGH vom 23.1.1970, 94/69). …
…infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Die objektive Tatseite der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist im Beschwerdefall nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt mangels Offenlegung die…
…ist nach Ansicht der Berufungsbehörde ein Indiz dafür, dass es sich bei den nachträglichen Vorbringen des Bw. um Zweckbehauptungen handelt. Einem fachkundigen Buchhalter musste zudem auch das Risiko einer Schätzung als wahrscheinliche Rechtsfolge bei Verletzung von Offenlegungs- und Anzeigepflichten gemäß §§ 119 und 120 BAO, insbesondere…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer Verkürzung der von ihm geschuldeten Abgaben in einer Weise verletzt, die nach den Umständen des Falles die Möglichkeit nahe legen müsse, dass er diese Verletzung seiner Pflichten mit der daraus resultierenden Abgabenverkürzung…
…und Verkehrsteuern Wien, bei Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der Fa. T-GmbH , vorsätzlich, durch die Nichtanzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht, Grunderwerbsteuer in Höhe von € 25.435,49 verkürzt, abgesehen. Jedoch wird beiden Beschuldigten gemäß § 25 Abs. 1 letzter…
…Nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass vom Bf Anzeigepflichten nicht erfüllt wurden und dass eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG…
…eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013 bis IV/2014 nicht mehr bescheidmäßig festgestellt wurde, kann eine diesbezügliche abgabenrechtliche Verletzung nicht mehr Sache des Beschwerdeverfahrens sein, sodass insoweit der Beschwerde für den Zeitraum I/2013 bis IV/2014 für Teilbeträge von gesamt €…
…29.04.2010, 2008/15/0098). Da somit eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013 bis IV/2014 nicht mehr bescheidmäßig festgestellt wurde, kann eine diesbezügliche abgabenrechtliche Verletzung durch die Entscheidungsträgerin nicht mehr Sache des Beschwerdeverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG…
…Frau ***Bf1*** schuldig erkannt, sie hätte im Bereich des Zollamtes Wien im Zeitraum Quartal I/2013 bis IV/2014 grob fahrlässig (§ 8 Abs 2 und 3 FinStrG) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt, indem sie die angefallenen Altlastenbeiträge (ergänzt: der…
…A., die im Bereich des Zollamtes Wien im Zeitraum Quartal 1/2013 bis IV/2014 grob fahrlässig (§ 8 Abs 2 und 3 FinStrG) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkte, indem sie die angefallenen Altlastenbeiträge (ergänzt: der GmbH von gesamt €…