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UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 1/2

…aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände, muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies…

UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 2/2

Allein das Aushängen von Annoncen an der Amtstafel des Ortes, bei der örtlichen Bank bzw. am Objekt, jedoch ohne Setzen weiterer Aktivitäten erweist sich dann, wenn selbst nach beträchtlicher Zeit noch immer kein Mieter gefunden wird, als keine geeignete Maßnahme zur Mietersuche. Dasselbe gilt für…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Veltze, Mares & Partner KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1991 bis 1994 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1991…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 2/2

…Berufungsschrift. In den Streitjahren hatte somit die Vermietungstätigkeit noch nicht begonnen. Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Bloße…

UFSF RV/0136-F/07Es handelt sich weder um einen von der Gemeinde verwalteten Betrieb noch um eine Unternehmung, da eine Einnahmenerzielung fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2007

…FLAG sei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dann anzunehmen, wenn die Gemeinde eine nach außen hin in Erscheinung tretende (privat)wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, die sich auf Vermögenswerte stützt und auf "Einnahmenerzielung" gerichtet ist (vgl. VwGH 29.9.1987, 87/14/0103; VwGH 19.3.1971…

UFSW RV/1563-W/04Der Vorsteuerabzug steht nur einem Unternehmer zu. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder beruflicheTätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

… 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung. Gemäß § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn ausgewiesene Steuer für Lieferungen…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…begründen sei. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit (siehe dazu auch Rz 188 Umsatzsteuerrichtlinien) sei darin zu sehen, dass diese auch vorliege, "wenn durch einmaligen Vertragsabschluss ein Dauerzustand zwecks Einnahmenerzielung geschaffen wird". Auch nach Ruppe (UStG-Kommentar Rz 134 f zu § 2) seien Vorbereitungshandlungen ausreichend. Würden die…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

…aktenkundigen Schritte des Bw würden lediglich als Maßnahmen iRe nichtunternehmerischen Verwaltung des eigenen Vermögens erscheinen. Bekannt zu geben sei, welche wiederholten Tätigkeiten, die auf Einnahmenserzielung gerichtet gewesen wären, gesetzt worden wären. (Vorhalt vom 26. April 2004). Die entnommene Schottermenge sollte nach dem Übereinkommen alle drei…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

Festzuhalten ist jedenfalls, dass offensichtlich (siehe Haftungserklärung) allen Beteiligten klar war, dass die WLS dem Bw einen Betrag zukommen ließ, der seinen Ursprung im verbilligten Verkauf der Abbaurechte an der Grube 3 durch die von DW zumindest maßgeblich beeinflusste BBauGmbH hatte. Auch aus dieser "Durchleitung…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

…0132) entschieden, dass eine beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt sein muss und dies muss auch nach außen in Erscheinung treten. Bloße Absichtserklärungen und bloße Möglichkeiten zur Einnahmenserzielung sind nicht ausreichend. Daraus ergibt sich nach Ansicht des Referenten, dass für…

UFSG RV/0467-G/08Inwieweit das bloße Vorliegen von Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Gewinnerzielungsabsicht des gemeinnützigen Vereins indiziert, ist fraglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.05.2011

…aber nichts an seiner unmittelbaren Zweckverwirklichung. Die Erzielung von Einnahmen zur Deckung der Kosten berührt den Status als unentbehrlichen Hilfsbetrieb nicht, weil er ja erst durch die Einnahmenerzielung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird (z.B. die Erteilung von Unterricht gegen Entgelt, der mit Erzielung von Einnahmen…

UFSL RV/0778-L/06Umsatzsteuerliche Liebhaberei bei einem Warenpräsentator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…ausgeführt: "Den Ausführungen in der Berufung, dass für die Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn der Gewinnerzielungsabsicht keine Bedeutung zukommt, wird zugestimmt. Es ist jedoch eine Einnahmenerzielungsabsicht notwendig. 1) Ist es richtig, dass die Tätigkeit im Jahr 2005 eingestellt wurde? 2) Bitte legen…

UFSW RV/1978-W/05Vorweggenommene Betriebsausgaben einer Feng Shui-Beraterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…einer bestimmten Tätigkeit ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Betriebsausgaben vor der Erzielung von Einnahmen aus der steuerbaren Tätigkeit ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann. Zeigt ein Steuerpflichtiger durch in der Außenwelt erkennbare Handlungen die Absicht…

UFSW RV/4498-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004Teil 2/3

…Sie könne daher alles machen. Sie könne ihn daher in allen Angelegenheiten vertreten." Ermittlungen zur nachhaltigen Einnahmenerzielungsabsicht Der Trafikant FP erteilt mit Schriftsatz vom 18.8.2003 die Auskunft, dass ihm die Bw vor etwa zwei bis drei Jahre zwei Exemplare des Werkes "Der echte…

UFSW RV/4498-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004Teil 3/3

…zwischen der Bw und LP behaupteten Leistungen als Vorbereitungshandlungen zu beurteilen wären, aber keine Umstände festzustellen sind, die auf Einnahmenerzielung infolge Vermögensvermehrung durch Geld oder geldwerte Güter schließen lassen. Mit ihrer niederschriftlichen Aussage, ihre Geschäftstätigkeit mit LP beruhe ausschließlich auf dem Kauf und Verkauf eines…

UFSW RV/4468-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Schätzung; Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 2/3

…Markt-Bringen der Bücher der Autoren im eigenen Namen umfasst. Das Auf-den-Markt-Bringen von Büchern ist bei einem Verleger jenes Anbieten von unternehmerischen, der Einnahmenerzielung dienenden Leistungen, die nach außen hin erkennbar werden. Gerade diese Leistungen erbringe der Bw seit Entzug der Gewerbeberechtigungen…

UFSW RV/4468-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Schätzung; Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 3/3

…so ist ihm zu entgegnen, dass diesfalls die wechselseitig bestehenden Forderungen und Schulden inzwischen verjährt sind, weshalb auch bei dieser Sachlage nicht von Einnahmenerzielungsabsicht bzw. einer wirtschaftlichen Tätigkeit iSd 6. MWSt-Rl auszugehen und damit keine Unternehmereigenschaft zum Handel mit Rechten gegeben wäre. In die…

UFSW RV/4498-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die Referentin ADir. Silvia Gebhart sowie die weiteren Mitglieder Wilhelm Böhm und Mag. Martin Saringer über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk…

UFSW RV/4468-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Schätzung; Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis Juni 2002, Juli 2002 und August 2002 entschieden…