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104 902 Treffer493 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 186–1922.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Harnas & Helm). Eine unternehmerische Betätigung kann aber dann vorliegen, wenn jemand durch geschäftsmäßigen An- und Verkauf von Kapital- oder Gesellschaftsbeteiligungen wie ein Händler auftritt und damit eine nachhaltige, auf Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit entfaltet (BFH 15.1.1987, V R 3/77, BStBl II 1987, 512)…

BFG RV/4100424/2018Werbungskosten und Vorsteuerabzug vor Einnahmenerzielung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2024

…ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf Vermietung…

BFG RV/2100964/2018Tätigkeit zur Einnahmenerzielung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2019

…Ferienwohnungen für Zwecke der Vermietung vermag der Bf. dabei durch bloße Behauptungen zu belegen. Nach objektiven Maßstäben ist damit eine der Einnahmenerzielung dienende Tätigkeit weder bewiesen noch glaubhaft gemacht. Mangels Zusammenhanges mit einer der Einnahmenerzielung dienenden Tätigkeit ist ein Abzug der geltend gemachten Kosten gem. …

UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 1/2

…aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände, muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies…

UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 2/2

Allein das Aushängen von Annoncen an der Amtstafel des Ortes, bei der örtlichen Bank bzw. am Objekt, jedoch ohne Setzen weiterer Aktivitäten erweist sich dann, wenn selbst nach beträchtlicher Zeit noch immer kein Mieter gefunden wird, als keine geeignete Maßnahme zur Mietersuche. Dasselbe gilt für…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Veltze, Mares & Partner KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1991 bis 1994 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1991…

BFG RV/7101358/2021Keine betriebliche Veranlassung von Ausgaben bei fehlender Einnahmenerzielung und fehlendem Bemühen, die Tätigkeit ernsthaft fortzuführen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2025

…von 4.300,23 € für 2014, von 4.144,33 für € 2015 und von 4.094,77 € für 2016 war insbesondere infolge Änderung der Ausübung der Tätigkeit und der sich daraus ergebenden mangelnden Einnahmenerzielung nicht erwiesen. Es handelte sich dabei um Ausgaben…

BFG RV/7103809/2023Keine Unternehmereigenschaft eines Vereins mangels einer auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2025

…Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Ein wesentliches Merkmal der unternehmerischen Tätigkeit ist daher die Einnahmenerzielung. Eine Tätigkeit, die nicht zu Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird, ist nicht unternehmerisch (vgl. Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG…

BFG RV/7102950/2013Keine unternehmerische Tätigkeit bei fehlender Einnahmenerzielungsabsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2019

…auf die vom Eigentümer selbst genützten Wohneinheiten (VwGH 1.12.1976, 1185/76). Im konkreten Fall fehlt es der Beschwerdeführerin an der Einnahmenerzielungsabsicht, da die behauptete Vermietungstätigkeit ohne wirtschaftliches Kalkül durchgeführt worden ist. Denn es liegt lediglich ein familiäres Zusammenwirken der Gesellschafter der Beschwerdeführerin mit…

BFG RV/5100091/2023Keine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994 bei fehlender Einnahmenerzielungsabsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2025Teil 2/2

…Immobilien durch Körperschaften (Kapitalgesellschaften, Stiftungen) an ihnen nahestehende Personen (Gesellschafter, Stifter, Begünstigte) und umgekehrt ist zu prüfen, ob die Überlassung zur Einnahmenerzielung erfolgt oder bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt (VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083; 7.7.2011, 2007/15/0255). Anhaltspunkte für die Abgrenzung entnimmt…

BFG RV/5100091/2023Keine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994 bei fehlender Einnahmenerzielungsabsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Stb., AdresseStb., über die Beschwerde vom 29.11.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 28.10.2019 betreffend Umsatzsteuer 2014 bis 2017 zu Recht…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 2/2

…Berufungsschrift. In den Streitjahren hatte somit die Vermietungstätigkeit noch nicht begonnen. Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Bloße…

BFG RV/1100107/2023Liegt bei der Vermietung einer Wohnung, die im Zusammenhang mit einer gemischten Schenkung liegt, Einnahmenerzielungsabsicht vor?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2025Teil 2/2

…wenn Leistungen zwischen Angehörigen aus familiären Motiven - Unterstützung, Gefälligkeit, familienhafte Pflichtmitwirkung - erbracht werden, mögen hiefür auch "Gegenleistungen" gewährt werden. Derartige Leistungen dienen nicht dem Zweck der Einnahmenerzielung, den "Gegenleistungen" fehlt die Entgelteigenschaft (Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 179). Bei einer gemischten Schenkung ist Unentgeltlichkeit anzunehmen…

UFSF RV/0136-F/07Es handelt sich weder um einen von der Gemeinde verwalteten Betrieb noch um eine Unternehmung, da eine Einnahmenerzielung fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2007

…FLAG sei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dann anzunehmen, wenn die Gemeinde eine nach außen hin in Erscheinung tretende (privat)wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, die sich auf Vermögenswerte stützt und auf "Einnahmenerzielung" gerichtet ist (vgl. VwGH 29.9.1987, 87/14/0103; VwGH 19.3.1971…

UFSW RV/1563-W/04Der Vorsteuerabzug steht nur einem Unternehmer zu. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder beruflicheTätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

… 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung. Gemäß § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn ausgewiesene Steuer für Lieferungen…

BFG RV/1100107/2023Liegt bei der Vermietung einer Wohnung, die im Zusammenhang mit einer gemischten Schenkung liegt, Einnahmenerzielungsabsicht vor?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK I. Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems, über die Beschwerden vom 23. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…begründen sei. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit (siehe dazu auch Rz 188 Umsatzsteuerrichtlinien) sei darin zu sehen, dass diese auch vorliege, "wenn durch einmaligen Vertragsabschluss ein Dauerzustand zwecks Einnahmenerzielung geschaffen wird". Auch nach Ruppe (UStG-Kommentar Rz 134 f zu § 2) seien Vorbereitungshandlungen ausreichend. Würden die…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

…aktenkundigen Schritte des Bw würden lediglich als Maßnahmen iRe nichtunternehmerischen Verwaltung des eigenen Vermögens erscheinen. Bekannt zu geben sei, welche wiederholten Tätigkeiten, die auf Einnahmenserzielung gerichtet gewesen wären, gesetzt worden wären. (Vorhalt vom 26. April 2004). Die entnommene Schottermenge sollte nach dem Übereinkommen alle drei…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

Festzuhalten ist jedenfalls, dass offensichtlich (siehe Haftungserklärung) allen Beteiligten klar war, dass die WLS dem Bw einen Betrag zukommen ließ, der seinen Ursprung im verbilligten Verkauf der Abbaurechte an der Grube 3 durch die von DW zumindest maßgeblich beeinflusste BBauGmbH hatte. Auch aus dieser "Durchleitung…