…oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich…
…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst zugewartet und erst am 18. Mai 2006 mittels Überweisungsauftrag veranlasst, dass die diesbezügliche Zahllast durch die A-GmbH mittels Saldozahlung nachträglich entrichtet wurde (Buchungsabfrage Abgabenkonto der genannten GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei…
…die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 2.157,18 eben für dieses Unternehmen betreffend Juni 2008 nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit veranlasst hat. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben…
…September 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1.030,46 + Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen € 361,68 + Zuschläge zu letzteren € 24,56) auf Basis der ihm von der B-GmbH übermittelten Information bis…
…) - eine Erinnerung durch das Finanzamt am 4. Mai 2010 blieb erfolglos - wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 89,53 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2010…
…Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben versäumen zu lassen. Zumal auch weil offenbar die Abgabenbehörde diesbezüglich - außer den zusätzlichen Vorschreibungen von Verspätungs- und Säumniszuschlägen an die GmbH und einigen Erinnerungen hinsichtlich nicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe oben) - nicht weiter reagiert hat, ist im Zweifel zum Zeitpunkt der strafrelevanten Fälligkeiten…
…August 2006 wurden von der Beschuldigten noch die Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen betreffend die Lohnzahlungszeiträume April bis Juni 2006 entrichtet bzw. abgeführt (Abfrage Abgabenkonto). Eine weitere Informationsübermittlung bzw. Entrichtung oder Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch die Beschuldigte hat laut Aktenlage nicht mehr stattgefunden…
…uneigennützig gehandelt hat, so war es ihm dennoch zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben klar, dass in dem von ihm übernommenen Verantwortungsbereich pünktliche Zahlungen unterblieben. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen…
…spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt. Ebenso hat eine derartige Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu verantworten, wer zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Der Tatbestand nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG…
…gleichsam bewusst die Republik Österreich zur Gewährung von Krediten zu zwingen. Der nunmehr aufgebaute Rückstand würde in vereinbarten Raten von € 2.000,00 monatlich abgetragen werden, zusätzlich würden die laufenden Selbstbemessungsabgaben fristgerecht entrichtet. Dr. H: Die vorgeworfenen Verfehlungen würden mit dem Denken und dem…
…oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG handelt nicht schuldhaft, wer zur Zeit der…
…insbesonders auch seine Aufgabe gewesen wäre, für die Abfuhr der monatlichen Selbstbemessungsabgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Die aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer und den lohnabhängigen Abgaben wären nicht fristgemäß gemeldet bzw. entrichtet worden. Der Rechtfertigung des Bw. dahingehend…
…als Geschäftsführer der LTG) zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben der GmbH an die Abgabenbehörde und zur rechtzeitigen Einreichung entsprechender Umsatzsteuervoranmeldungen gekannt hat, hat er dieser nicht entsprochen. Er wusste, dass dadurch, weil er nicht die rechtzeitige Berechnung der Selbstbemessungsabgaben und deren…
…der Berufungswerber Angestellte hatte, führte diese Kanzlei auch die Lohnverrechnung für den Berufungswerber durch. Wie der Zeuge glaubhaft angab, wurden dem Steuerberater die Belege verspätet übermittelt, sodass die Voranmeldungen ebenfalls nur verspätet eingereicht werden konnten. Über seine Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben…
…26. September 2000, Arbeitgeberakt). Eine Entrichtung bzw. Abfuhr dieser Selbstbemessungsabgaben bis zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zum fünften Tag danach hat nicht stattgefunden; ebenso erfolgte auch keine Bekanntgabe der Lohnabgaben (genannte Buchungsabfrage), weshalb durch das Finanzamt Villach am 25. August 2000 analog dem Vormonat Lohnabgaben…
…Bilanzakt). Von einer faktischen Unmöglichkeit zur rechtzeitigen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung kann daher keine Rede sein, vielmehr hat E offenbar - betriebswirtschaftlich nachvollziehbar - die strategische Entscheidung getroffen, manchen Geldflüssen höhere Priorität beizumessen, wozu die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben an den Fiskus nicht gehört hat, und keine ausreichende Vorsorge…
…1/23 vom 29. August 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO für den Zeitraum 1. Mai 2008 bis 31. Mai 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die KH (Berufungswerber, Bw.) meldeten…
…wer vorsätzlich Selbstbemessungsabgaben, d. s. neben Lohnabgaben (L, DB und DZ) auch die Kammerumlage(n), nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Als…
…die strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben zu entrichten bzw. abzuführen und er daher Rücksprache mit seiner Vorgesetzten, der erstbeschuldigten G, gehalten hat. Nach Analyse der Liquiditätslage der Unternehmen haben beide Beschuldigte in Kenntnis der ansich gegebenen abgabenrechtlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben die Entscheidung getroffen…