…oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich…
…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst zugewartet und erst am 18. Mai 2006 mittels Überweisungsauftrag veranlasst, dass die diesbezügliche Zahllast durch die A-GmbH mittels Saldozahlung nachträglich entrichtet wurde (Buchungsabfrage Abgabenkonto der genannten GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei…
…die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 2.157,18 eben für dieses Unternehmen betreffend Juni 2008 nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit veranlasst hat. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben…
…September 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1.030,46 + Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen € 361,68 + Zuschläge zu letzteren € 24,56) auf Basis der ihm von der B-GmbH übermittelten Information bis…
…) - eine Erinnerung durch das Finanzamt am 4. Mai 2010 blieb erfolglos - wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 89,53 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2010…
…Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben versäumen zu lassen. Zumal auch weil offenbar die Abgabenbehörde diesbezüglich - außer den zusätzlichen Vorschreibungen von Verspätungs- und Säumniszuschlägen an die GmbH und einigen Erinnerungen hinsichtlich nicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe oben) - nicht weiter reagiert hat, ist im Zweifel zum Zeitpunkt der strafrelevanten Fälligkeiten…
…August 2006 wurden von der Beschuldigten noch die Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen betreffend die Lohnzahlungszeiträume April bis Juni 2006 entrichtet bzw. abgeführt (Abfrage Abgabenkonto). Eine weitere Informationsübermittlung bzw. Entrichtung oder Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch die Beschuldigte hat laut Aktenlage nicht mehr stattgefunden…
…uneigennützig gehandelt hat, so war es ihm dennoch zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben klar, dass in dem von ihm übernommenen Verantwortungsbereich pünktliche Zahlungen unterblieben. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen…
…des Vereines veranlasst, sodass sich bis Ende 2009 auf diesem Konto - mangels entsprechender Belastungen infolge fehlender Offenlegung der Selbstbemessungsabgaben - ein Guthaben von -€ 21.254,91 aufgebaut hatte (Abgabenkonto). Erst ab Mitte April 2010 gibt es wieder ein Lebenszeichen vom Verein bzw. von A für…
…Vorsatz. Dabei ist bei derartigen Selbstbemessungsabgaben, deren Höhe dem Abgabengläubiger zum Fälligkeitstag unbekannt ist und welche vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen sind, der bloße Umstand, dass am Abgabenkonto sich ein Guthaben befindet, nicht mit einer Entrichtung der Dienstgeberbeiträge bzw. Abfuhr der von den Bruttolöhnen an…
…in der Lage des Beschuldigten zu rechtstreuem Verhalten anzuleiten. Zugunsten des Beschuldigten ist aber wiederum auch zu bedenken, dass sich sein Fehlverhalten schon vor einiger Zeit zugetragen hat und er nun glaubhaft tatsächlich organisatorische Vorkehrungen getroffen hat, damit in Zukunft die Berechnung und Abfuhr bzw…
…und sein geringes Einkommen sind ebenfalls strafreduzierend. Die von ihm - oben beschriebene - vorsätzlich unterlassene fristgemäße Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben in 29 Fällen sind aber typische und häufig vorkommende Verfehlungen, welche - wie großteils im gegenständlichen - Einzelfall zwar mit keinem intensiven deliktischen Störwert verbunden sein müssen…
…spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt. Ebenso hat eine derartige Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu verantworten, wer zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Der Tatbestand nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG…
…29 Abs. 1 FinStrG wird derjenige, der sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insoweit straffrei, als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Ein konkludente derartige Eingabe eines Finanzstraftäters, etwa in Form einer selbst vorgenommenen Entrichtung einer zuvor von ihm verkürzten Selbstbemessungsabgabe, ist laut Verwaltungsübung möglich. Ob…
Ein Rückfall liegt wie im gegenständlichen Fall vor, wenn der Finanzstraftäter beispielsweise schon zweimal (oder wie im gegenständlichen Fall öfters) wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG bestraft wurde und die Strafen (hier die jeweils verhängten Geldstrafen) wenigstens zum Teil vollzogen worden sind. Die Vorstrafen wären gemäß…
…gleichsam bewusst die Republik Österreich zur Gewährung von Krediten zu zwingen. Der nunmehr aufgebaute Rückstand würde in vereinbarten Raten von € 2.000,00 monatlich abgetragen werden, zusätzlich würden die laufenden Selbstbemessungsabgaben fristgerecht entrichtet. Dr. H: Die vorgeworfenen Verfehlungen würden mit dem Denken und dem…
…unabhängig von der Verschuldensfrage, grundsätzlich jede die steuerlichen Interessen des Abgabepflichtigen de-facto oder de-jure wahrnehmende natürliche Person (§ 1 FinStrG) in Betracht, die kraft rechtlicher bzw. vertraglicher Verpflichtung oder infolge faktischer Wahrnehmung zur Entrichtung der genannten Selbstbemessungsabgaben verpflichtet ist. Bei einer (abgabe- und abfuhrpflichtigen…
…oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG handelt nicht schuldhaft, wer zur Zeit der…
…insbesonders auch seine Aufgabe gewesen wäre, für die Abfuhr der monatlichen Selbstbemessungsabgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Die aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer und den lohnabhängigen Abgaben wären nicht fristgemäß gemeldet bzw. entrichtet worden. Der Rechtfertigung des Bw. dahingehend…