…lässt, dann fällt im Jahr 3 wiederum keine deutsche Steuer an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt…
…nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…
…auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte…
…295/2004 auf die gegebene Gestaltung an, so erzielt die Tochterholdinggesellschaft (EST-OU) keine schädlichen Passiveinkünfte, da ihre Einkünfte ausschließlich aus Dividendeneinkünften von der untergeordneten Besitzgesellschaft (CT-AS) bestehen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass bei enger Auslegung des § 2 der VO die Verpachtung der…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
…ohne Sanktion des § 10 Abs. 4 KStG 1988 - steuerfrei. Allerdings nicht deshalb, weil Italien die Zinsen und Beteiligungserträge der M-Holding ausreichend hoch besteuert "hätte" (falls sie nach Sitzverlegung zugeflossen wären), sondern weil - nach der oben dargelegten Annahme - das Gesamtbild der Verhältnisse keinen Schädlichkeitscharakter erkennen…
…31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…dem Recht von Bahrain keiner Einkommensbesteuerung unterliegt, vermag keine Steuerpflicht der Gewinnausschüttungen in Österreich zu begründen (siehe auch EAS 520 betr. steuerfreie Bahamas-Gesellschaft und EAS 637 betr. steuerfreie Bermuda-Gesellschaft). Denn nicht nur die zivilrechtliche, sondern auch die steuerrechtliche Behandlung des ausländischen Rechtssubjektes durch…
…Holdinggesellschaft demzufolge (unter Beachtung auch der Zurechnungsvorschrift des § 2 Z. 4 der Verordnung) keine Einkünfte und damit auch keine schädlichen Passiveinkünfte, dann steht im Fall einer Veräußerung der Beteiligung an dieser Steueroasengesellschaft § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG einer Steuerbefreiung des erzielten Veräußerungsgewinnes nicht entgegen…
…also nur für Zwecke der Berechnung des in Österreich anzuwendenden Steuersatzes, möglich; doch auch in diesem Fall ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses…
…Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt…
…wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht…
…Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins…
…potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben…
…Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich einzubeziehenden ausländischen Steuern im Wesentlichen den Gesamtgewinn oder nur…
…davon entbindet, seinerseits die Prinzipien des Fremdverhaltens zu beachten, wenn dieser Verstoß zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgt. Allerdings wird in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in…
…1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche…