Findok · EAS-Auskünfte
EAS 65
Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/91vom 30.12.1991
Wortlaut laut Findok
Verluste, die in Österreich ansässige
Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen
Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus
der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den
deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind.
Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen des
"negativen Progressionsvorbehaltes", also nur für Zwecke der Berechnung des
in Österreich anzuwendenden Steuersatzes, möglich; doch auch in diesem
Fall ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die deutschen Verluste
nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung
der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des
Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden.
Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich
ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung
der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer
innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung,
die die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens
aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen,
entspricht nicht der internationalen Staatenpraxis beim Abschluss solcher
Abkommen.
Es bestehen allerdings Überlegungen, im Rahmen der
zweiten Etappe der Steuerreform, eine entsprechende Änderung der
innerstaatlichen Rechtslage herbeizuführen, die aber voraussichtlich nicht
rückwirkend sein wird und die zudem gegen missbräuchliche Ausnutzungen
entsprechende Absicherungen enthalten muss.
30. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
atypische stille GesellschaftBeteiligungFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltAuslandsverlusteMissbrauch
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sp 283/2/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18486
- Gültig
- 30.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF