Findok · EAS-Auskünfte
EAS 945
Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/86vom 09.10.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre
Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem
Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine
Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage
eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft
diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md.
ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht
und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an
die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt
daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft eine (1993 noch
mögliche) ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in Höhe von
1 Md. ATS vor, dann deutet dies auf eine Umgehung österreichischer Steuern
hin. Denn die österreichische Muttergesellschaft hat hierdurch die
Besteuerungsgrundlage in Österreich um 1 Md ATS verringert und damit
Körperschaftsteuer in der Größenordnung von ATS 300 Mio. sowie
Gewerbesteuer eingespart, ohne dass die vorbeschriebenen Vorgänge zu einer
Wertminderung des Betriebsvermögens der inländischen Gesellschaft
geführt hätten.
Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei
Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber
legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür, dass eine illegale
Gestaltung vorliegt.
Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die
Qualifizierung eines von einer ausländischen Gesellschaft überwiesenen
Betrages als Gewinnausschüttung nicht davon abhängen, wie diese
Vorgänge im Rechnungswerk der ausländischen Gesellschaft dargestellt
worden sind. Der Begriff der "Gewinnanteile" im Sinn des § 10 Abs. 2 lit. a
KStG. ist nicht nach ausländischem Recht, sondern aus der Perspektive des
österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße
Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde
daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die
Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und
eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die
österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin
nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen
werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine
steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu
bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1
Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei, sondern es stünde
ihr lediglich steuerneutralisierend die Wertminderung der Beteiligung in
gleicher Höhe gegenüber.
09. Oktober
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
SteuerumgehungMissbrauchSteueroasengesellschaftVeräußerung von BeteiligungenGewinnausschüttungVeräußerungsgewinnMissbrauchsverdachtDividendenDividendenausschüttung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0610/317-IV/4/86
- Stammnummer
- 15268
- Gültig
- 09.10.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF