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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 160

Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/92vom 16.09.1992

Wortlaut laut Findok

Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 492/3/1-IV/4/92
Stammnummer
18407
Gültig
16.09.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF