Findok · EAS-Auskünfte
EAS 160
Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/92vom 16.09.1992
Wortlaut laut Findok
Werden die 95%igen Anteile, die eine
deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine
andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich
gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der
österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem
Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit
Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht
nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche
Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu
Artikel 1 samt Schlussprotokoll).
Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach
dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine
Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen
innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder
aufleben.
16.
September 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 492/3/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18407
- Gültig
- 16.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF