Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2352
Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/03vom 06.10.2003
Wortlaut laut Findok
Aus Sicht des Bundesministeriums
für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches
Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus
Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser
deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen
Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im
Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in
Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein
Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der
österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der
Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne
vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr
führt diesfalls in Österreich nicht zur einer
Verlustdoppelverwertung.
06. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/18-IV/4/03
- Stammnummer
- 36797
- Gültig
- 06.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF