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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2352

Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/03vom 06.10.2003

Wortlaut laut Findok

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht zur einer Verlustdoppelverwertung. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AuslandsverlustverwertungBetriebstättengewinneVerlustdoppelverwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/18-IV/4/03
Stammnummer
36797
Gültig
06.10.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF