…sondern viel eher zur unternehmerischen Aktivitätssphäre des schweizerischen Unternehmens zählen (Abs. 38.8 des OECD-Kommentars 2003 zum OECD-MA). Obgleich im geschilderten Fall der Bestand inländischer Vertreterbetriebstätten vermutet wird, kann eine abschließende Entscheidung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Angelegenheit nicht im ministeriellen Auskunftsdienst getroffen werden…
…30 Mio. davon in Österreich zu versteuern wären. Es sei weiter angenommen, dass nun anstelle einer Vertriebsniederlassung ein inländischer abhängiger Vertreter eingesetzt wird, der neben dem Aufwandersatz nur Einkünfte von 2 Mio. erhält, obgleich durch ihn der österreichische Markt in gleicher Weise wie bei Bestand…
…dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit für eine längere Dauer im Wesentlichen ausschließlich oder fast ausschließlich nur für einen einzigen Auftraggeber ausführt. Liegt abkommensrechtlich der Fall einer inländischen Vertreterbetriebstätte vor, dann findet diese im Begriff des "ständigen Vertreters" im Sinn von § 98 Abs…
…dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des…
…Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet werden, und zwar auch dann, wenn diese Firmenbucheintragung an der Adresse einer inländischen Beratungskanzlei erfolgt und die Auffassung vertreten wird…
…dass dieser österreichischen Produktionsgesellschaft die Funktion eines ständigen Vertreters im Verhältnis zu den Kunden zukommt, wodurch auch ohne inländische Betriebstätte eine beschränkte Steuerpflicht der Patentverwertungs- und Handelsgesellschaft in Österreich eintreten würde. Sofern die österreichische Produktionsgesellschaft für ihre Erzeugung zur Leistung einer Lizenzgebühr in offener oder…
…der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen…
…12 monatigen Baustellenfrist des DBA-Italien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Der Geschäftsführer der italienischen Firma, der auf Grund eines von ihm unterschriebenen Rahmenvertrages im Rahmen von Baustellenbesichtigungen die einzelnen Verlegeaufträge entgegennimmt, erfüllt im übrigen die Voraussetzungen des "ständigen Vertreters" im Sinn von Artikel 5…
… Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet…
…Gewinn zugerechnet werden muss. Sollte demgegenüber die Funktion der inländischen GmbH jener eines Kommissionärs vergleichbar sein, der im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung die Verkäufe durchführt, dann wird der Ansatz einer der erbrachten Vertreterleistung angemessenen Provision der richtige Weg für die internationale Gewinnabgrenzung sein…
…da aber mit Italien das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, bewirkt das italienische Quellenbesteuerungsrecht keine Steuerfreistellung in Österreich. Im Verhältnis zur Schweiz besteht zur Zeit eine ungeklärte Rechtssituation. Von österreichischer Seite ist bislang die Auffassung vertreten worden, dass der letzte Satz von Art…
…US-Gesellschaft keine inländische Betriebstätte begründet werden. Falls die österreichische Tochtergesellschaft bevollmächtigt wird, Lieferverträge namens der US-Gesellschaft mit den lokalen Distributoren abzuschließen und sie mit dieser Vollmacht ihre als "Gebietsdirektoren" bezeichneten neuen Mitarbeiter ausstattet, dann kann dadurch die österreichische Tochtergesellschaft zur "Vertreterbetriebstätte" der US…
…eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt (siehe hierzu insbesondere die Aktivitätsdarstellung des Außendienstmitarbeiters in EAS 1884). In EAS 1866 und 1884 findet sich in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Aussage "In Grenzfällen sollte nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings dann, wenn seitens…
…ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird…
…reine Formsache ist) eine Abschlussvollmacht erblickt; als "unabhängiger Vertreter" anzusehen ist, der über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinaus Geschäftsbeziehungen für die deutsche Schwestergesellschaft in Österreich unterhält. In allen drei Fällen würde für die deutsche Schwestergesellschaft eine inländische Betriebstätte begründet; wobei allerdings im Geltungsbereich der…
…französischen Muttergesellschaft entsprechende Körperschaftsteuererklärungen abverlangt werden. Sollte die - in Österreich beschränkt steuerpflichtige - Muttergesellschaft der Auffassung sein, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Frankreich besteht oder dass die vorgenommene Gewinnzurechnung nicht mit Artikel 7 DBA-Frankreich übereinstimmt, dann steht es ihr frei…
…ob eine inländische Vertreterbetriebstätte besteht, wird vor allem dann nachzugehen sein, wenn sich zwischen der durch die Vertreterprovision begründeten Gewinnsituation der inländischen Tochtergesellschaft und den aus dem Österreich-Geschäft erzielten Gewinnen der ausländischen Muttergesellschaft auffallende Differenzen ergeben. Dieser Fragenkomplex soll demnächst im Rahmen der Arbeiten…
…stellen, wenn es um den Begriff der "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art. 5 Abs. 5 bzw. 6 DBA-Großbritannien geht, weil festzustellen ist, ob eine (indirekte) Vollmacht der inländischen Gesellschaft, für den ausländischen Factor die Forderungen einzutreiben bereits für das Entstehen einer "Vertreterbetriebstätte" genügt. Aus…
…das britische Unternehmen keiner inländischen festen örtliche Anlage oder Einrichtung (und keines betriebstättenbegründenden inländischen Vertreters im Sinn des DBA-Großbritannien), dann dürfen die von dem britischen Unternehmen erzielten Gewinne in Österreich nicht besteuert werden; wird hingegen ein eigener Server von einem inländischen Provider im Inland…
…keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (nämlich jener eines Handelsvertreters) handelt, bewirkt nach Art. 5 Abs. 5 DBA-Liechtenstein nicht das Entstehen einer inländischen Betriebstätte für das liechtensteinische Unternehmen…