RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2743

Outlet-Center mit inländischer Betreibergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0395-IV/4/2006vom 19.07.2006

Wortlaut laut Findok

Hat eine italienische Gesellschaft in einem österreichischen Outlet-Center ein Geschäftslokal angemietet und dieses sodann in Form eines Unterpacht- sowie Kommissionsvertrages an eine österreichische Betreibergesellschaft weitergegeben, wobei die Betreibergesellschaft in dem Lokal ausschließlich Waren der italienischen Gesellschaft (im eigenen Namen aber auf Rechnung der italienischen Gesellschaft) verkauft, dann stellt dieses Geschäftslokal eine Betriebstätte der Betreibergesellschaft, nicht aber der italienischen Gesellschaft dar. Denn nach österreichischer Auffassung genügt für die Begründung einer Betriebstätte nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit, wie sie einem Hauptmieter zusteht, sondern es kommt auf die tatsächliche Verfügung und Nutzung solcher Räumlichkeiten an. Allerdings wird möglicherweise eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des DBA-Italien begründet; nämlich dann, wenn die Betreibergesellschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zur italienischen Gesellschaft steht. Nach Z 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA kann ein solches Abhängigkeitsverhältnis durchaus dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit für eine längere Dauer im Wesentlichen ausschließlich oder fast ausschließlich nur für einen einzigen Auftraggeber ausführt. Liegt abkommensrechtlich der Fall einer inländischen Vertreterbetriebstätte vor, dann findet diese im Begriff des "ständigen Vertreters" im Sinn von § 98 Abs. 1 Z 3 EStG Deckung und löst daher auch nach inländischem Recht beschränkte Steuerpflicht der italienischen Gesellschaft aus. Dass Abkommensrecht Einfluss auf die Auslegung paralleler Bestimmungen des inländischen Rechts haben kann, wird auch durch die deutsche Rechtsprechung bestätigt (siehe BFH 21.4.1999, BStBl II, 1999, 694, in dem in einer Betriebstättenfrage auf abkommensrechtliche Kriterien verwiesen und festgestellt wird, dass "deren Übertragung auf das nationale Recht schon aus Gründen der Einheitlichkeit der Kriterien sachgerecht erscheint"). Bundesministerium für Finanzen, 19. Juli 2006

Normen und Schlagworte

VertreterbetriebstätteUnterpachtvertragOutlet-Center

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0395-IV/4/2006
Stammnummer
23444
Gültig
19.07.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF