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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3080

Vertreterbetriebstätte durch geleaste Arbeitnehmer

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1647-IV/4/2009vom 05.07.2009

Wortlaut laut Findok

Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte auf dem österreichischen Markt durch abhängige Vertreter vertreibt, begründet gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland eine "Vertreterbetriebstätte", die für das Unternehmen zur inländischen beschränkten Steuerpflicht führt. Es ist nicht erforderlich, dass die als Vertreter fungierende Person ein Dienstnehmer des Unternehmens ist. Entscheidend ist, dass die das Unternehmen vertretende Person in ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009 a [1] Redaktionelle Anmerkung: Richtigstellung von "zum vertretenden Unternehmen" auf "zum vertretenen Unternehmen" am 13. Juli 2009 erfolgt.

Normen und Schlagworte

Vertreterbetriebstättegeleaste Verkaufsvertreter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1647-IV/4/2009
Stammnummer
41720
Gültig
05.07.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF