Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3080
Vertreterbetriebstätte durch geleaste Arbeitnehmer
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1647-IV/4/2009vom 05.07.2009
Wortlaut laut Findok
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte auf dem österreichischen Markt durch abhängige Vertreter vertreibt, begründet gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland eine "Vertreterbetriebstätte", die für das Unternehmen zur inländischen beschränkten Steuerpflicht führt. Es ist nicht erforderlich, dass die als Vertreter fungierende Person ein Dienstnehmer des Unternehmens ist. Entscheidend ist, dass die das Unternehmen vertretende Person in ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen
[1]
tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird.
Bundesministerium für Finanzen, 5. Juli 2009
a
[1]
Redaktionelle Anmerkung: Richtigstellung von "zum vertretenden Unternehmen" auf "zum vertretenen Unternehmen" am 13. Juli 2009 erfolgt.
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 5 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1647-IV/4/2009
- Stammnummer
- 41720
- Gültig
- 05.07.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF