…dies branchenüblich sonst zB von einem unabhängigen Handelsvertreter besorgt wird. Im Zweifel wird die Vornahme des Steuerabzuges und eine finanzamtlich Klärung der Frage in einem auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsverfahren anzuraten sein. 28. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht zukommt (Artikel 3 Abs…
…des OECD-Musterabkommens (bzw. des davon abgeleiteten UNO-Musterabkommens) verhandelt wird und daher im Zweifel die Interpretationsgrundsätze zum OECD-Musterabkommen eine wesentliche Auslegungshilfe für Verträge mit Nicht-OECD-Staaten darstellen. Sollte sich im Fall einer Arbeitnehmerentsendung nach Russland eine Doppelbesteuerung ergeben, weil auf österreichischer Seite…
…Begriff der Bauausführung erfasst sein. Im Zweifel wird zu prüfen sein, ob die betreffenden Arbeiten - wären sie im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes angefallen - zu den steuerlichen Herstellungskosten dieses Gebäudes zählen. 06. November 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Zweifel die Mithilfe einer Wirtschaftstreuhandkanzlei in Anspruch zu nehmen. Das ministerielle EAS-Verfahren ist auf die Klärung von klar formulierten rechtlichen Zweifelsfragen ausgerichtet, vermag aber nicht eine fachliche Steuerberatung in komplexen Fallgestaltungen zu ersetzen. 29. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht nicht gewährt wurde, um dadurch in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil…
…im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sein. Durch die bloße Mitbenutzung der Hörsäle, Übungsräume und Klassenzimmer der Akademie wird im Übrigen keine inländische "ständige Einrichtung" im Sinn von Art. 8 DBA-Deutschland für die deutschen Experten begründet. 10. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…muss im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (zB einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden…
…Typenvergleich müsste im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (z.B. einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen…
…wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG 1994 grundsätzlich einen Fiskalvertreter zu bestellen. Die Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich ist in den genannten Fällen für die Beurteilung des Ortes…
…gelten, wie zB nach Umgründungen; hier kann eine Mindestbeteiligung auch von 80% erforderlich sein. Es wird angeregt im Zweifel mit dem zuständigen District Office des IRS (Internal Revenue Service) das Einvernehmen herzustellen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sind die österreichischen Steuern auf die korrespondierenden US-Steuern anzurechnen. Im Zweifelsfall würde daher die Sachgerechtheit einer Buchwertfortführung im österreichischen Forstbetrieb durch die korrespondierende steuerliche Beurteilung auf amerikanischer Seite gestützt werden. 11. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar. 27. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist…
…zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet. Im gegebenen Zusammenhang wird dies im Zweifel jenes Amt sein, in dessen Amtsbereich sich der längste Teil der Kabeltrasse befindet. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus Aktivleistungen (Spielautomatenbetrieb) herrühren. Das ministerielle EAS-Verfahren ist nicht geeignet, dieser finanzamtlichen Ermittlungsarbeit vorzugreifen. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…im Zweifel in sinngemäßer Anlehnung an Z. 1.1.2 des IFB-Erlasses AÖF Nr. 75/1994 hilfsweise auf den Übergang der Preisgefahr der Gesamtanlage abzustellen. Liegt der Zeitraum für die Errichtung einer im Fahrzeugbau benötigten Rohbauschweißanlage in Frankreich im Sinn der vorstehenden Ausführungen innerhalb…
…aber nur bei gewerblichen Lizenzgebühren ein. Da von Deutschland im Zweifel einer wortgetreuen Abkommensauslegung der Vorzug gegenüber einer durch den Wortlaut nur stillschweigend gedeckten OECD-konformen Auslegung der Vorzug eingeräumt wird, müssen die den freiberuflichen Einkünften zuzuordnenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann…
…die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht in verallgemeinender…