Findok · EAS-Auskünfte
EAS 491
Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuern bei der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1193/1/1-IV/4/94vom 12.08.1994
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine in Österreich ansässige
Person einen im Jahr 1992 im Erbweg erworbenen 22,5-prozentigen Anteil an einer
deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen
dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen
Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn zu entrichtende
österreichische Einkommensteuer zu. Dies deshalb, weil gesetzliche
Bezugnahmen auf besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie
zB "Sozialversicherung", "öffentliche Mittel" oder "Erbschafts- und
Schenkungssteuer", im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe
abstellen.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem
derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen
Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden
kann.
12. August
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 31 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 48 BAOAnrechnung der ausländischen SteuerAnteilsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenBeteiligungVeräußerungsvorgangVeräußerungserlösErbschaftsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1193/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17580
- Gültig
- 12.08.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF