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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 491

Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuern bei der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung

geltende FassungEAS-AuskunftSch 1193/1/1-IV/4/94vom 12.08.1994

Wortlaut laut Findok

  Veräußert eine in Österreich ansässige Person einen im Jahr 1992 im Erbweg erworbenen 22,5-prozentigen Anteil an einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn zu entrichtende österreichische Einkommensteuer zu. Dies deshalb, weil gesetzliche Bezugnahmen auf besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung", "öffentliche Mittel" oder "Erbschafts- und Schenkungssteuer", im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

§ 48 BAOAnrechnung der ausländischen SteuerAnteilsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenBeteiligungVeräußerungsvorgangVeräußerungserlösErbschaftsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 1193/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17580
Gültig
12.08.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF