Findok · EAS-Auskünfte
EAS 355
Begriff der "Tochtergesellschaft" in Art. VI DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskunftT 82/40/1-IV/4/93vom 03.12.1993
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel VI DBA-USA hängt die
Herabsetzung der US-Quellensteuerbelastung für einen konzerninternen
Dividendenfluss u.a. davon ab, dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die
Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus
Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden
Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften der
ausschüttenden US-Gesellschaft sind hierbei unschädlich. Als
Tochtergesellschaften in diesem Sinn werden auf US-Seite im Allgemeinen
Gesellschaften angesehen, an denen stimmberechtigte Gesellschaftsanteile von
mehr als 50% bestehen. Es können aber auch besondere Situationen gegeben
sein, in denen abweichende Regeln gelten, wie zB nach Umgründungen; hier
kann eine Mindestbeteiligung auch von 80% erforderlich sein. Es wird angeregt im
Zweifel mit dem zuständigen District Office des IRS (Internal Revenue
Service) das Einvernehmen herzustellen.
3. Dezember
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 82/40/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17898
- Gültig
- 03.12.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF