Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1106
Übertragung eines inländischen Betriebsvermögens auf einen US-Trust
geltende FassungEAS-AuskunftL 132/3-IV/4/97vom 11.07.1997
Wortlaut laut Findok
Wird der 50%ige Anteil, den eine in den
USA ansässige Person an einem in der Rechtsform einer GesnbR geführten
inländischen Forstgut hält, aus familieninternen Gründen mittels
eines "Contract for Sale and Purchase" auf einen in den USA steuerpflichtigen
US-Trust übertragen, und ist diese Transaktion aus österreichischer
Sicht als eine gemischte Schenkung zu werten, dann liegt eine unentgeltliche
Vermögensübertragung an den Trust vor, die gemäß
§ 6 Z
9 lit. a EStG. Buchwertfortführung zur Folge hat.
Auch wenn der US-Trust in seinem Wesen einer
österreichischen Privatstiftung ähnlich sein sollte, vermag die auf
Grund der gemischten Schenkung zufließende Kaufpreissumme keine
Zuwendungsbesteuerung (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG) auszulösen, da diese nur
auf Zuwendungen inländischer Privatstiftungen beschränkt ist. Bei
Vergleichbarkeit mit einer inländischen Stiftung kann die
Vermögensübertragung im Übrigen aber auch nicht in Anwendung der
Tauschfiktion des § 6 Z 14 lit. b EStG bewertet werden, da - wie im Fall
der Privatstiftung - infolge der Eigentümerlosigkeit des US-Trusts eine
Gegenleistung durch Anwachsen von "Trustanteilen" nicht eintritt.
Ein Problem, das allerdings nicht im ministeriellen
Auskunftsverfahren lösbar ist, betrifft die Frage, ob tatsächlich eine
die Buchwertfortführung nach sich ziehende "gemischte Schenkung" vorliegt.
Es ist wohl richtig, dass der Charakter einer unentgeltlichen
Vermögensübertragung nicht davon abhängt, dass die erhaltene
Gegenleistung den Einheitswert oder die Buchwerte des übertragenen
Vermögens unterschreitet. Maßgebend ist aber, dass der vereinbarte
Kaufpreis aus privaten Gründen unter dem tatsächlichen Wert vereinbart
wurde; beide Vertragsteile müssen "die teilweise Unentgeltlichkeit des
Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum
Ausdruck gebracht haben" (VwGH 23.10.1990, 90/14/0102, ÖStZB 1991, 372).
Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, erfordert aber
Sachverhaltsfeststellungen, die nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren
angestellt werden können.
Im Zweifel könnte im gegebenen Zusammenhang auch die
Behandlung des Vorganges auf US-Seite von Bedeutung sein. Da sowohl der in den
USA lebende Hälfteeigentümer des Forstbetriebes wie auch der US-Trust
mit den aus dem inländischen Forstvermögen gezogenen Einkünften
der US-Steuer unterliegen, sind die österreichischen Steuern auf die
korrespondierenden US-Steuern anzurechnen. Im Zweifelsfall würde daher die
Sachgerechtheit einer Buchwertfortführung im österreichischen
Forstbetrieb durch die korrespondierende steuerliche Beurteilung auf
amerikanischer Seite gestützt werden.
11. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- § 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 132/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14431
- Gültig
- 11.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF