…sodass es wohl vom (fortzusetzenden) Untersuchungsverfahren und den daraus gewonnenen Ergebnissen abhängen wird, ob letztendlich der Vorwurf der gewerbsmäßigen Begehung aufrecht erhalten werden kann oder ob diesbezüglich doch der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" den Ausschlag gibt. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
…im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen ihren Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…das Kontrollorgan wirklich Zweifel an der korrekten Entwertung gehabt, dann hätte der/diejenige einfach beim Auto warten sollen und sich den Schein aushändigen lassen. So ist es nur eine absurde Anschuldigung ohne jeglichen Beweis! Da gilt dann ja sowieso immer im Zweifel für den Angeklagten. …
…Unternehmensverhaltensweise so wie auch der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sprächen daher für die Argumentationslinie des Verbandes. Stellungnahme vom 18.1.2023 zur Stellungnahme des Amtsbeauftragten Gemäß § 29 FinStrG kann bei Meldeverstößen eine Selbstanzeige eingebracht werden, die im Falle einer späteren korrekten WiEReG-Meldung…
…Unternehmensverhaltensweise so wie auch der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten sprächen daher für die Argumentationslinie des Verbandes. Stellungnahme vom 18.1.2023 zur Stellungnahme des Amtsbeauftragten Gemäß § 29 FinStrG kann bei Meldeverstößen eine Selbstanzeige eingebracht werden, die im Falle einer späteren korrekten WiEReG-Meldung…
…im Jahre 2001 vom Voreigentümer [...] außer Betrieb genommen worden sei. Sie hätten sich korrekt an die maßgebenden Baubescheide gehalten und sich auf die eingesetzten Fachorgane verlassen. Daher werde um Einstellung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ("im Zweifel für den Angeklagten…
…25. April 2014 beantragt die Beschuldigte, den Schuldspruch in einen Freispruch zu ändern, da nicht zweifelsfrei erweisen sei, dass sie schuldig sei. "Wenn die Schuld des Beschuldigten zweifelhaft ist, wird er daher, aufgrund des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten, also in dubio pro reo…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…sondern nur vermutet werden könne, sei in diesem Fall "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) zu entscheiden. (8) Nach Vorlage der Berufungen an den Unabhängigen Finanzsenat richtete der Referent des Berufungsverfahrens folgenden Vorhalt an die Bw.: 1. Welchen endgültigen Ausgang habe das…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…konkret das FA bzw. Amt für Betrugsbekämpfung oder Spruchsenat). Die Beweislastregeln zu diesen Unternehmensverhaltensweisen so wie auch der Grundsatz (im Zweifel für den Angeklagten) sprechen daher für die Argumentationslinie des Verbandes und des betroffenen Geschäftsführers. - Für die leichte Fahrlässigkeit spricht auch, dass eine allenfalls fehlende…
…konkret das FA bzw. Amt für Betrugsbekämpfung oder Spruchsenat) Die Beweislastregeln zu diesen Unternehmensverhaltensweisen so wie auch der Grundsatz (im Zweifel für den Angeklagten) sprechen daher für die Argumentationslinie des Verbandes und des betroffenen Geschäftsführers. - Für die leichte Fahrlässigkeit spricht auch, dass eine allenfalls fehlende…
…Beweiswürdigung im Abgabenverfahren von jener im Finanzstrafverfahren, in dem der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) zu Tragen kommt, wesentlich unterscheidet. Im Abgabenverfahren genügt es, als Ergebnis der freien Beweiswürdigung von mehreren Möglichkeiten, wenn keine von ihnen die Gewissheit für sich…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…keines gegeben. Nur weil sie sich schuldig gefühlt habe könne daraus nicht auf ein "schweres Verschulden" oder "grobe Fahrlässigkeit" geschlossen werden. Das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gelte wohl hoffentlich auch bei der Finanzbehörde. Sie seien nämlich nicht auf der Straße zusammengestoßen, sondern auf…
…zu einer Umsatzsteuerschuld führen hätten können. Für diese irrtümliche Meinung ist keine vorsätzliche Abgabenverkürzung möglich, weil kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist. Diesbezüglich lag bei ihm ein Irrtum bzw. ein untauglicher Versuch vor. Im Zweifel für den Angeklagten: Bei der Frage, ob Vorsatz vorlag oder nicht…
…im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen ihren Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…Zielsetzungen zwischen StPO und BAO hinzuweisen. Im strafgerichtlichen Verfahren gelte die Umkehr der Beweislast. Weiters gelte der Grundsatz "in dubio pro reo", zu Deutsch: "im Zweifel für den Angeklagten", wonach "die jeweils für den Angeklagten günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden…
…einander fremden Personen erscheint. Die Bestreitung des Bf., in den fraglichen Zeitpunkten Lenker der gegenständlichen KFZ gewesen zu sein, ist zwar nicht weniger wahrscheinlich ebenfalls eine Schutzbehauptung, doch gilt in einem Strafverfahren der Grundsatz des „in dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“, vgl…
…Zweifel für den Angeklagten" zu entscheiden und die Gleichbehandlung aller Gläubiger auch für diesen Zeitraum, mangels exakter Analyse, zu akzeptieren und die betroffenen Beträge aus der Haftungssumme auszuscheiden. Hinsichtlich der zum Zeitpunkt des Konkurses aushaftenden Beträge an Lohnsteuer verwies der Bw. auf die Ausführungen im…