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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2171

Internationale Konzernversetzungen

geltende FassungEAS-Auskunft21 0204/3-IV/4/02vom 27.11.2002

Wortlaut laut Findok

Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie der Mitarbeiter berichtet Vorgesetzten in Deutschland er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht und gezahlt bewohnt in Deutschland ein Appartement, das die deutsche Konzerngesellschaft bezahlt, Wochenend-Heimflüge werden von der deutschen Konzerngesellschaft gebucht und bezahlt österreichisches Arbeitsrecht wird angewendet und Ähnlichem lässt sich jedenfalls kein brauchbares Beurteilungsergebnis gewinnen, welche der drei Gestaltungsformen in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar. 27. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonzernversetzungenArbeitskräftegestellungAssistenzleistung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
21 0204/3-IV/4/02
Stammnummer
36898
Gültig
27.11.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF