Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1964
Begriff "freier Beruf" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftD 368/2-IV/4/01vom 06.12.2001
Wortlaut laut Findok
Bei
Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des
OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten,
ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige
selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener
Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht
zukommt (Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA). Verlegt daher ein österreichischer
Unternehmensberater, der bisher als freiberuflich tätiger
Unternehmensberater in Österreich besteuert worden ist, sein Unternehmen
nach Liechtenstein, dann findet auf seine Unternehmensgewinne Artikel 14 des
DBA-Liechtenstein Anwendung.
06. Dezember
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 368/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 2017
- Gültig
- 06.12.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF