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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 84

Freiberufliche Lizenzgebühren an deutschen Universitätsprofessor

geltende FassungEAS-AuskunftB 3122/2/1-IV/4/92vom 31.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Ein Universitätsprofessor, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und der in Österreich über einen oder mehrere Zweitwohnsitze verfügt, unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wurden die durch die Lizenzverträge überlassenen Werte allerdings in einer inländischen Betriebstätte (dies kann auch die Zweitwohnung sein) geschaffen, sind die Lizenzgebühren in Österreich zu versteuern und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dieses Ergebnis tritt bei wortgetreuer Vertragsauslegung nach Artikel 12 Abs. 3 des Abkommens aber nur bei gewerblichen Lizenzgebühren ein. Da von Deutschland im Zweifel einer wortgetreuen Abkommensauslegung der Vorzug gegenüber einer durch den Wortlaut nur stillschweigend gedeckten OECD-konformen Auslegung der Vorzug eingeräumt wird, müssen die den freiberuflichen Einkünften zuzuordnenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann dem Hauptwohnsitzstaat zur ausschließlichen Besteuerung überlassen werden, wenn sie in einer inländischen ständigen Einrichtung im Sinn von Artikel 8 des Abkommens erarbeitet wurden. 31. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Lizenzgebührinländischer ZweitwohnsitzBeratungsleistungenBeratungsvertragFreistellungSteuerfreistellungInlandsbetriebstätteständige Geschäftseinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3122/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18415
Gültig
31.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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