Findok · EAS-Auskünfte
EAS 84
Freiberufliche Lizenzgebühren an deutschen Universitätsprofessor
geltende FassungEAS-AuskunftB 3122/2/1-IV/4/92vom 31.01.1992
Wortlaut laut Findok
Ein Universitätsprofessor, der seinen Hauptwohnsitz in
Deutschland hat und der in Österreich über einen oder mehrere
Zweitwohnsitze verfügt, unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von
österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die
anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen
geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der
Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich
von der Besteuerung freizustellen.
Wurden die durch die Lizenzverträge überlassenen
Werte allerdings in einer inländischen Betriebstätte (dies kann auch
die Zweitwohnung sein) geschaffen, sind die Lizenzgebühren in
Österreich zu versteuern und in Deutschland von der Besteuerung
freizustellen. Dieses Ergebnis tritt bei wortgetreuer Vertragsauslegung nach
Artikel 12 Abs. 3 des Abkommens aber nur bei
gewerblichen
Lizenzgebühren ein.
Da von Deutschland im Zweifel einer wortgetreuen
Abkommensauslegung der Vorzug gegenüber einer durch den Wortlaut nur
stillschweigend gedeckten OECD-konformen Auslegung der Vorzug eingeräumt
wird, müssen die den freiberuflichen Einkünften zuzuordnenden
Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann dem
Hauptwohnsitzstaat zur ausschließlichen Besteuerung überlassen
werden, wenn sie in einer inländischen ständigen Einrichtung im Sinn
von Artikel 8 des Abkommens erarbeitet wurden.
31.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Lizenzgebührinländischer ZweitwohnsitzBeratungsleistungenBeratungsvertragFreistellungSteuerfreistellungInlandsbetriebstätteständige Geschäftseinrichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3122/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18415
- Gültig
- 31.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF