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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 246

183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland

geltende FassungEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/93vom 13.03.1993

Wortlaut laut Findok

  Die von der OECD-Staatengemeinschaft als richtig erkannte Berechnungsmethode für die Ermittlung der 183-Tage-Frist bei Arbeitnehmerauslandsentsendungen, die mit BMF-Erlass vom 18. November 1991, AÖF Nr. 331/1991, veröffentlicht wurde, wird von Österreich auch in jenen Abkommen angewendet, die mit Nicht-OECD-Staaten abgeschlossen worden sind. Dies deshalb, weil auch mit diesen Staaten stets auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens (bzw. des davon abgeleiteten UNO-Musterabkommens) verhandelt wird und daher im Zweifel die Interpretationsgrundsätze zum OECD-Musterabkommen eine wesentliche Auslegungshilfe für Verträge mit Nicht-OECD-Staaten darstellen. Sollte sich im Fall einer Arbeitnehmerentsendung nach Russland eine Doppelbesteuerung ergeben, weil auf österreichischer Seite OECD-konform nur die Tage des physischen Aufenthaltes, auf russischer Seite hingegen die vertraglich vorgesehenen Entsendungszeiten gezählt werden, würde österreichischerseits für eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung gesorgt werden. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die 183-Tage-Regel des Art. 11 Abs. 1 DBA-UdSSR nicht kalenderjahresbezogen konzipiert ist und daher die Tageszählung bei einer als einheitliche Entsendung zu wertenden Auslandstätigkeit unbefristet weiterläuft. 13. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

183-Tages-FristAuslandsentsendungArbeitskräfteentsendung183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 1572/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18160
Gültig
13.03.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF