…in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird…
…im Fall aller drei KGs als Entnahmen zu werten und sind keiner Einkommensbesteuerung in Österreich zugänglich (siehe zB EAS 2375, EAS 2783, EAS 3040). Besondere Aufmerksamkeit ist allerdings der Erstellung einer ausreichenden Dokumentation zuzuwenden, aus der sich ergibt, welche Gewinne den Personengesellschaftsbetriebstätten tatsächlich zuzurechnen sind…
…sondern muss mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen…
…und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen…
…und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen…
…im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird (vgl. EAS 2175). Bundesministerium für Finanzen, 3…
…gefunden hat, das deutsche Unternehmen, bei dem die Vergütungen zur Gänze als Betriebseinnahme steuerlich erfasst werden, auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland Anspruch auf vollständige Steuerentlastung in Österreich; das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich enthält noch keine dem Artikel 17 Abs. 2 des…
Gründet eine italienische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Holdinggesellschaft, die eine Direktbeteiligung an einer operativen maltesischen Kapitalgesellschaft hält, dann stehen der österreichischen Gesellschaft die Vorteile des zwischen Österreich und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens zu. Die aus Malta bezogenen Gewinnausschüttungen sind sowohl nach inländischem Recht (§ 10 Abs. 2…
Gründet eine österreichische Bank in der irischen Wirtschaftssonderzone für Finanzdienstleistungen, dem so genannten DUBLIN INTERNATIONAL FINANCIAL SERVICES CENTRE (IFSC), eine Tochtergesellschaft, deren Gewinne dort nur in Höhe von 10% der Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden, dann wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die Anwendbarkeit von § 10…
…die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen. Es muss daher die…
…gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten…
…Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
…besteuert, erfüllt nach Art. 4 Abs. 1 letzter Satz OECD-MA nicht mehr die Voraussetzungen für eine Qualifikation als Ansässigkeitsstaat. Eine besondere Situation ergibt sich allerdings dann, wenn im DBA mit dem Hauptwohnsitzstaat (zB Großbritannien) eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die…
…zahlt, dem österreichischen Steuerabzug unterwerfen muss. Niederländische Produktionsfirmen sind allerdings auf Grund des derzeit noch zwischen Österreich und den Niederlanden geltenden Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Steuerpflicht freigestellt. Besondere Überlegungen wären anzustellen, wenn der deutsche Veranstalter nicht nur Vertragsbeziehungen mit den ausländischen Produktionsfirmen aufgebaut hätte, sondern…
…Zinsen zu. Die türkische Quellensteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Türkei in Österreich anzurechnen. Nimmt die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem Recht zur Förderung der türkischen Wirtschaftsentwicklung vorgesehenen Maßnahmen nicht wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3…
…auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das Betriebsvermögen der übernehmenden französischen Gesellschaft über. Auf Gesellschafterebene sind allerdings besondere Überlegungen…
…Piloten für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann und daher auf Grund der Logbucheintragungen 79% der Bezüge in Deutschland unbesteuert bleiben (siehe auch EAS 2265). Die besondere "subject-to-tax-Klausel" des Artikels 15 Abs. 4 entfaltet nach dem Wortlaut…
…seinem Staatsgebiet ein Besteuerungsrecht allein dadurch erlangt, dass der Aufwand von einem koreanischen Auftraggeber getragen wird. Ein österreichisches Unternehmen, das im Rahmen eines besonderen Dienstleistungsvertrages für einen koreanischen Auftraggeber Arbeiten übernimmt, wie basic und detail engineering für einen Anlagenbau, Überwachung der vom Kunden in Eigenregie…