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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1664

Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC 3

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/00vom 29.05.2000

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig und folglich berechtigt ist, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens mit diesem Staat in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie von der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird, dass sich die Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft nicht in Zypern, sondern in Österreich befindet; denn dann wäre die zypriotische Gesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 3 des Abkommens in Österreich ansässig. Dies wird idR zu vermuten sein, wenn es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine Briefkasten-Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft handelt. Der Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem extrem niedrigen Steuersatz (4,25%) besteuert wird, berechtigt für sich allein betrachtet hingegen nicht, einer zypriotischen Ansässigkeitsbescheinigung die Anerkennung zu versagen. Ob einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, die unter Berufung auf das DBA mit Österreich Einkünfte steuerentlastet lukrieren möchte, diese Einkünfte auch steuerlich zuzurechnen sind, hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, deren Prüfung nicht im EAS-Verfahren vorgenommen werden kann. 29. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitsbescheinigungOrt der tatsächlichen GeschäftsleitungBriefkastengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/7-IV/4/00
Stammnummer
2656
Gültig
29.05.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF