…besonderen Gründe liegen nach Ansicht des Referenten im konkreten Fall zwar vor, jedoch ist die Ablehnung des Sohnes an der Schule in V. aus Kapazitätsgründen kein solcher Umstand, der die Kriterien der maßgeblichen Verordnung hinsichtlich "Auswärtigkeit" aufheben könnte. Auch im Falle des Vorliegens von besonderen…
…geben, dass der Sohn des Bw. seine Ausbildung an der der Teamsportakademie K nicht beendet hat, weil dies durch seinen Wechsel zum genannten Fußballverein bedingt war. Es sind somit besondere Gründe gegeben, die den auswärtigen Schulbesuch des Sohnes des Bw. als geboten erscheinen lassen. Aus…
…besondere Gründe, die einen geringeren Wert als den Nennwert begründen, kommt neben einer geringen Verzinsung auch eine lange Laufzeit in Betracht. Hier liegt ein Darlehen mit geringer Verzinsung und langer Laufzeit vor. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien hat bei der Ermittlung der grunderwerbsteuerpflichtigen…
…nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der Geldstrafe. Wenn die Bw. vorbringt, dass es ihr zu…
…Der Spruchsenat habe zwar alle Milderungsgründe angeführt, diese jedoch nicht entsprechend gewürdigt. Er sei der Auffassung, dass besondere Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG vorlägen, die die Bemessung der Geldstrafe "mit einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe" [gemeint wohl: mit einem ein…
…mit einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei der Umstand, dass der Finanzstraftäter auf Grund seiner Einkommens -und Vermögensverhältnisse die Geldstrafe möglicherweise nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit entrichten kann, nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden hindert…
…ist daher bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat von einer sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation der Bw. auszugehen, wobei offensichtlich auch keine Aussicht auf eine mittelfristige wirtschaftliche Konsolidierung besteht. Das in der Berufung ins Treffen geführte Vorliegen besonderer Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG…
…wenn besondere Gründe vorliegen Bei der Strafbemessung ging der Unabhängige Finanzsenat wie auch die Finanzstrafbehörde erster Instanz vom Milderungsgrund der -finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw, -der Tatsache, dass der Abtretungsvertrag jedenfalls (wenn auch nicht ordnungsgemäß mit Grunderwerbsteuererklärung und mit einer nicht den Tatsachen entsprechenden Vertragsbestimmung) beim…
…sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Unstrittig ist der objektive Tatbestand dahingehend, wonach die Besch.1 als Geschäftsführerin der Fa. T-GmbH und sohin…
…Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat bemessenen Geldstrafe. Unbekämpft blieb mit der gegenständlichen Berufung der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz gefällte Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…RV/0583-W/04, ohne dass besondere Gründe im Sinne der vorgenannten Entscheidungen vorliegen müssen, allein auf die tatsächlichen Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum abgestellt und das Pendlerpauschale anhand der in diesem Zeitraum tatsächlich zurückgelegten Strecken ermittelt. Hier wird die in letztgenannten Entscheidungen zum Ausdruck kommende Rechtsansicht…
…im Absatz 2 (die Bewertung des Grundstückes wird im gegenständlichen Verfahren nicht bestritten) etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Die Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes gelten nach § 1 Abs. 1 BewG auch für die Grunderwerbsteuer. Nach …
…wenn besondere Gründe vorliegen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der erstinstanzlich verhängten Strafe. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Gemäß der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die…
…es richtigerweise nur zur einmaligen Vorschreibung der GrESt gekommen. Herr M ist meines Erachtens durch die doppelte Vorschreibung der Grunderwerbsteuer schon mehr als genug bestraft, sodass ich abschließend nochmals darum ersuche, die Strafverfügung ersatzlos aufzuheben und den besonderen Umständen dieses Falles damit Rechnung zu tragen…
…a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Es ergibt sich daraus ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da strafrelevante Verhalten wie die verfahrensgegenständliche…
…persönlichen Verhältnissen bzw. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. habe der Spruchsenat nämlich keine Feststellungen getroffen. Da ausschließlich Milderungsgründe vorlägen, die allesamt als besondere Gründe (legis citatis) zu werten seien, wäre es im vorliegenden Fall in Entsprechung des § 23 Abs. 4 FinStrG bedingt, zulässig und geboten…
…im Absatz 2 (die Bewertung des Grundstückes wird im gegenständlichen Verfahren nicht bestritten) etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Die Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes gelten nach § 1 Abs. 1 BewG auch für die Grunderwerbsteuer. Nach …
… 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch die…
…Oktober 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung führten die steuerliche Vertreterin bzw. der Bw. ergänzend aus, welche besonderen Gründe vorliegen, die den auswärtigen Schulbesuch als geboten erscheinen lassen. Diese sind die spezielle sportliche Ausrichtung im Bereich Sport und Ernährung, die ausgezeichneten schulischen und sportlichen Erfolge und das angestrebte…
…für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (die Grunderwerbsteuer war und ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe) sowie für ... Auf Grund des § 14 Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht im § 13 bezeichnet sind, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert…