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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 543

Beamtenpensionszahlungen nach Frankreich

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/15-IV/4/94vom 14.12.1994

Wortlaut laut Findok

Durch das ab 1. Jänner 1995 wirksam werdende neuen DBA-Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten, vor allem im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen, auftreten: denn bisher war für zB für Doppelstaatsbürger gemäß Artikel 12 Abs. 1 letzter Satz des alten DBA-Frankreich das Besteuerungsrecht Frankreich zugeteilt und es hatte daher Österreich Steuerfreiheit zu gewähren. Nach Artikel 19 Abs. 1 lit. b des neuen Abkommens wird das Besteuerungsrecht hingegen Österreich zugeteilt. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRentenRuhegehälteröffentlicher DienstSur-Place-PersonalFreistellungAnrechnungsmethodeAnrechnungssystem

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/15-IV/4/94
Stammnummer
17424
Gültig
14.12.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF