Findok · EAS-Auskünfte
EAS 536
Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/94vom 05.12.1994
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Tschechien ansässiger Tscheche von einem
österreichischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und übt
er einen Teil seiner dienstlichen Tätigkeit (Erarbeitung von
Unternehmenskonzepten) in Heimarbeit an seinem tschechischen Wohnsitz aus, so
ist jener Teil des Arbeitslohnes, der auf die in Tschechien ausgeübte
Arbeit entfällt, in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-CZ von
der Besteuerung freizustellen.
Die Frage, welche Nachweise zu erbringen sind, um das
österreichische Finanzamt davon zu überzeugen, dass tatsächlich
an den Wochenenden an dem tschechischen Wohnsitz Tätigkeiten ausgeübt
worden sind, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des
EAS-Antwortdienstes geklärt werden, sondern muss mit dem örtlich
zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus
verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen
stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert
bleiben.
Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die
Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht es dem Dienstnehmer frei, in seinem
Heimatstaat gemäß Artikel 25 DBA-CZ die Einleitung eines
Verständigungsverfahrens zur Abklärung der zwischenstaatlichen
Lohnaufteilungserfordernisse zu beantragen.
5. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 25 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
DienstvertragDienstverhältnisArbeitslohnTätigkeitsortTätigkeitsstaatAuslandswohnsitzFreistellungSteuerfreistellungNachweisVerständigungsverfahreninländischer Arbeitgeber
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 3344/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17453
- Gültig
- 05.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF