Findok · EAS-Auskünfte
EAS 243
Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/93vom 04.03.1993
Wortlaut laut Findok
In Österreich ansässige
Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf
Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt,
eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen
ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen
Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere
Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds
sind nicht vorgesehen. Es muss daher die Quellensteuerentlastung nach den
allgemeinen Entlastungsgrundsätzen geltend gemacht werden, wie sie in
Durchführungsverordnungen bzw. Durchführungsvereinbarungen zu den
einzelnen Abkommen veröffentlicht worden sind.
Die Inanspruchnahme einer solchen Quellensteuerentlastung
setzt jedenfalls voraus, dass Unterlagen über Art und Höhe der
aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern
zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den
Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den
Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht.
Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf
Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine
vertragskonforme Quellensteuerentlastung zu gewähren, müsste
erforderlichenfalls im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens
nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
4. März
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 221/12/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18157
- Gültig
- 04.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF