Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1517
Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskunftSch 277/1-IV/4/99vom 06.09.1999
Wortlaut laut Findok
Schließt eine in Österreich
ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen
Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen
ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist
das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt.
Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Umstand, daß das geltende
DBA-Deutschland für Rentenzahlungen dieser Art keine besondere
Steuerzuteilungsregel enthält, sodaß die Generalzuteilungsregel des
Artikels 13 Abs. 1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem
Ansässigkeitsstaat zuweist.
Das am 2.9.1999 paraphierte neue Doppelbesteuerungsabkommen
mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere
Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das
Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodaß durch das
neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist.
Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in
Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz
kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, läßt kein
deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung
in Österreich aufleben.
06.
September 1999 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 18 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 277/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 2768
- Gültig
- 06.09.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF