Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1533
Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/99vom 27.09.1999
Wortlaut laut Findok
Schließen in Österreich ansässige
Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft
Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer
bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das
Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt.
Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen
25%igen deutschen Quellensteuer zu entlasten. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus
dem Umstand, dass das geltende DBA-Deutschland für Rentenzahlungen dieser
Art keine besondere Steuerzuteilungsregel enthält, so dass die
Generalzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 eingreift, die das
Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist.
Das am 2. September 1999 paraphierte neue
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1
zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in
dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen,
so dass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu
erwarten ist.
Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich
erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten
Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht
für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben
(EAS 1517).
27.
September 1999 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 18 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/58-IV/4/99
- Stammnummer
- 2785
- Gültig
- 27.09.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF