20.2.1.10 Lebensversicherungen 20.2.1.10.1 Steuerpflichtige Einkünfte Rz 6136: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch bestimmte Vorteile im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um sogenannte "Einmalerlagsversicherungen", dh. im Versicherungsvertrag sind nicht laufende, im…
…oder zur Ermittlung der Höhe der Rente ein anzuwendender Rechnungszinsfuß sowie die Anwendung der im Rentenanfallszeitpunkt aktuellen Sterbetafel, die im entsprechenden Gewinnverband verwendet wird, vereinbart ist. Rz 465: Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungssumme im Zeitpunkt der Auslosung fällig wird, sind dann als begünstigte Versicherungen anzuerkennen…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…
…Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt: Im angefochtenen Bescheid sei unter Punkt 1. der Bemessungsgrundlage (Lebensversicherung/Sterbegeld) ein Betrag von 18.532,56 € angeführt, welcher nach dem Abhandlungsprotokoll allerdings nur 9.434,40 € betrage und nur zur Hälfte nachlasszugehörig sei. Mit Schreiben vom…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
…18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 fallen würden. Dabei handle es sich um einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG und einer Lebensversicherung bei der Versicherung XY. Beigelegt wurde ein Kontoauszug aus dem Jahr 2016 der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, der…
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sind Beiträge und Versicherungsprämien zu Lebensversicherungen bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, wenn die Bezahlung der Beiträge nachgewiesen werden. Durch die Vorlage von Finanzamtsbestätigungen durch den Versicherungsgeber in Höhe von insgesamt 746,86 € wurde die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 07.10.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…eingeführt worden sei, orientiere sich an den Lohnsteuerrichtlinien. Nehme demnach der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahle die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag ein, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter sei, und werde die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von…
…inklusive Überschüsse) mit € 1.022,65 und 2/3 der eingezahlten Beträge mit € 1.937,52 angegeben. 2.1.3. Mitteilung der A-Versicherung vom 16. März 2007 Laut dieser Mitteilung beträgt die auszuzahlende Versicherungsleistung aus der Risiko-Lebensversicherung, Pol.Nr. xxxxx3.01…
…von Bedeutung. Diese Frage sei auch im Lichte der letzten oberstgerichtlichen Entscheidungen zur "Erb"- und Schenkungssteuer zu sehen. Der unabhängige Finanzsenat hat in der Folge noch weitere Sachverhaltsermittlungen durchgeführt. Es wurden bei der a Versicherung AG Erhebungen über die Lebensversicherung durchgeführt, die ergaben, dass die…
…dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Unter die im § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben. Insbesondere Lebensversicherungsverträge zugunsten eines Dritten begründen diesen Steuertatbestand (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 55, 55a zu …
…1 (Stkl. V) ErbStG die 22%ige Erbschaftssteuer im Betrag von € 9.979,64 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, die Lebensversicherungspolizze habe auf Überbringer gelautet und sei der Bw von H schon ca. 15 Jahre vor dessen Ableben übertragen worden, wobei…
…der verstorbenen Gattin die drei Enkel Nutznießer der Versicherungen sein sollten. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei es üblich, dass eine Lebensversicherung zur Gänze an den überlebenden Gatten zur Sicherung des Unterhaltes ausbezahlt werde. Auch im Abhandlungsprotokoll werde festgestellt, dass über die Versicherungssummen letztwillig verfügt worden sei. …
…der verstorbenen Gattin die drei Enkel Nutznießer der Versicherungen sein sollten. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei es üblich, dass eine Lebensversicherung zur Gänze an den überlebenden Gatten zur Sicherung des Unterhaltes ausbezahlt werde. Auch im Abhandlungsprotokoll werde festgestellt, dass über die Versicherungssummen letztwillig verfügt worden sei. …
…der verstorbenen Gattin die drei Enkel Nutznießer der Versicherungen sein sollten. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei es üblich, dass eine Lebensversicherung zur Gänze an den überlebenden Gatten zur Sicherung des Unterhaltes ausbezahlt werde. Auch im Abhandlungsprotokoll werde festgestellt, dass über die Versicherungssummen letztwillig verfügt worden sei. …
…Eingabe vom 25. März 2005 erhobenen Berufung räumte der Bw. zunächst ein, dass es sich bei dem der Besteuerung zugrunde gelegten Betrag um einen Zufluss auf Grund einer Lebensversicherung seines verstorbenen Sohnes handelt. Diese Versicherungsleistung sei dem Bw. aber als Begünstigter zugeflossen, sodass keine Steuerpflicht…
…mit Eingabe vom 25. März 2005 erhobenen Berufung räumte die Bw. zunächst ein, dass es sich bei den der Besteuerung zugrunde gelegten Beträgen um Zuflüsse auf Grund von Lebensversicherungen ihres verstorbenen Sohnes handelt. Diese Versicherungsleistungen seien der Bw. aber als Begünstigte zugeflossen, sodass keine Steuerpflicht…
…Innsbruck eine Meldung nach § 26 ErbStG wegen Ablebens ein, wonach auf Grund eines Lebensversicherungsvertrages zufolge des Todes des Versicherungsnehmers H.S. (gestorben am 27. Februar 2004) von der Versicherung.Y eine Versicherungsleistung von 73.115 € an dessen Lebensgefährtin K.N. als Bezugsberechtigte auszuzahlen sei…
…die Bw. unter Berufung auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.1.1996, 94/16/0064, ein, eine Lebensversicherung sei dann steuerfrei, wenn der Erblasser die Absicht gehabt habe, mit der Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern. Im konkreten Fall sei, wie schon…