Veräußert eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige einen Teil ihrer auf einem österreichischen Aktiendepot liegenden Aktien an ihren in den USA lebenden Sohn unter Vorbehalt des lebenslangen Fruchtgenusses, dann ist für die Beurteilung der Frage, wem die Aktiendividenden in der Folge steuerlich zuzurechnen sind, auf die…
Überträgt der Vater seinem Sohn unentgeltlich einen 44%igen Anteil an einer inländischen GmbH unter Vorbehalt des Fruchtgenusses und wird im Rahmen der finanzbehördlichen Sachverhaltsbeurteilung festgestellt, dass nicht nur die aus der Beteiligung fließenden Einkünfte, sondern dass auch das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung weiterhin…
Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine…
…sind in Österreich gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz von der Besteuerung befreit. Allerdings steht diese Befreiung unter dem - international üblichen - Vorbehalt, dass das Abkommen keine bindenden Feststellungen darüber trifft, ob die Steuerentlastung unmittelbar bei Dividendenzahlung (Quellenentlastungssystem) oder im Wege eines Rückerstattungsverfahrens (Rückzahlungssystem) erfolgt…
…zB einer société en nom collectif - SNC) deren Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Frankreich bejaht (Schlussprotokoll zu Art. 4 DBA-Frankreich und Vorbehalt Frankreichs zum "Partnership-Report" der OECD). Damit kann aber nicht die Inanspruchnahme des 0-Steuersatzes nach Artikel 10 Abs. 2 lit…
…EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird…
…DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des …
…und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Eisenbahnstrecken mit einer 15 km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die…
…Verständigungsgespräche vom 24.1.1986 wurde in Z. 6 des Abschnittes B folgendes festgehalten : "Es wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem…
…3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 218/1992)…
Gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien dürfen aus Argentinien stammende Zinsen nur in Argentinien besteuert werden; Österreich hat sich aber in Artikel 23 das Recht vorbehalten, solche Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Die abkommensrechtliche Zinsensteuerbefreiung steht daher nur unter einer Bedingung zu, nämlich…
…da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von…
…die aus Österreich nach Schweden geflossen sind, wobei die österreichische Rechtsauffassung unter Vorbehalt eines allfälligen Verständigungsverfahrens gestellt worden, das damals aber von Schweden nicht eingeleitet worden ist. Über die Auslegungsfrage im DBA-Griechenland wird aber derzeit ein Express-Verständigungsverfahren mit Griechenland geführt. Beabsichtigt daher eine…
…der Geldbetrag wieder in seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland vorbehält. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
…BGBl. Nr. 144/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach ho. Auslegung als "Ortskräftevorbehalt" zu verstehen. Diese…
…hinausgeht, so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland keine Betriebstätte besteht. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass seitens der deutschen Gesellschaft über diese Beurteilung mit der deutschen Steuerverwaltung das Einvernehmen hergestellt wird…
…keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird…
…Nr. 174/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese Begünstigung für "Inländer" nicht gilt, ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen als "Ortskräftevorbehalt" zu…
…Bestell- bzw. Auslieferungsvorgang eingeschaltet ist. In einem solchen Fall würde nach Auffassung des BM für Finanzen auch die Einrichtung eines Auslieferungslagers bei einer österreichischen Spedition nicht betriebstättenbegründend im Sinne des DBA-Deutschland wirken. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass im konkreten Fall auch…
…Abkommen von Bedeutung, die für diesen Personenkreis den sog. "Ortskräftevorbehalt" vorsehen. Dieser Vorbehalt ist in der DBA-Türkei nicht enthalten. Daher sind sämtliche Dienstnehmer der türkischen Botschaft in Wien von der österreichischen Einkommensbesteuerung - unter Progressionsvorbehalt - befreit. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…