Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2695
Verzinsung des Geldtransfers zur Erlangung einer neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/2006vom 06.02.2006
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein österreichischer
Staatsbürger - unter Aufrechterhaltung seines österreichischen
Wohnsitzes - seinen Lebensmittelpunkt nach Neuseeland und hat er zwecks
Erlangung der neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung einen bestimmten
Geldbetrag an den Staat Neuseeland zu überweisen, der zu einem
späteren Zeitpunkt - dann allerdings verzinst - wieder rückgezahlt
wird, dann ist zunächst klärungsbedürftig, wann der
Zuflusszeitpunkt dieser Zinsen eintritt. Denn sollte der Steuerpflichtige
über den an den neuseeländischen Staat abgelieferten Geldbetrag die
Verfügungsmöglichkeit verloren haben, dann würde auch die
für den Zufluss maßgebende Verfügungsmöglichkeit über
die Zinsen erst zu dem Zeitpunkt eintreten, zu dem auch der Geldbetrag wieder in
seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische
Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass
das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits
in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland
vorbehält.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 11 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0051-IV/4/2006
- Stammnummer
- 21089
- Gültig
- 06.02.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF