RIS AI
104 902 Treffer767 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Wirtschaftsgüter (zB ein vormaliges Betriebsgebäude) in der Folge zur Erzielung von Einkünften (zB Vermietung und Verpachtung) genutzt, ist in Höhe des gemeinen Wertes dieser Wirtschaftsgüter eine Tilgung der Verbindlichkeiten nicht zumutbar, sodass ein Zinsenabzug nach § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in Betracht kommt…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Finanzressorts (http://findok.bmf.gv.at/findok) zu veröffentlichen. Der jeweilige Prozentsatz gemäß Z 1 und 2 ist für Zeiträume, für die Zinsen variabel festgelegt wurden, maßgeblich. Rz 207m: (3) Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen gilt für Zeiträume mit einem unveränderlichen Sollzinssatz Folgendes: 1.Als Prozentsatz…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

5.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben 5.5.13.1 Allgemeines Rz 1421: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…werden (§ 20 Abs. 2 EStG 1988). Rz 6121e: Steuerpflichtig sind auch Erträgnisse in Geld, die nicht als Zinsen angesehen werden können, aber ebenfalls für die Überlassung des Kapitals geleistet werden ("andere Erträgnisse"). Beispiele dafür stellen die Erträgnisse aus partiarischen Darlehen sowie aus ausländischen Körperschaften dar…

KStR 2013 Rz 126621.1.9 Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sind, ist durch § 11 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich KStG 1988 idF BBG 2011 eingeschränkt. Rz 1266ae: Der Ausschluss des Zinsenabzugs nach § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 bei fremdfinanzierten Beteiligungserwerben im Konzern ist dem Ausschluss der Firmenwertabschreibung bei Erwerben im Konzern gemäß …

KStR 2013 Rz 126621.1.10 Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.1.1021.1.10 Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988) 218.1.10.1 Allgemeines Rz 1266ai: § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 soll die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren gegenüber konzernzugehörigen Körperschaften im Sinne…

LStR 2002 Rz 3955.9.34 Zinsen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.34 Zinsen Rz 395: Zinsen für die Anschaffung von Arbeitsmitteln sind Werbungskosten. Erfolgt die Berücksichtigung von Werbungskosten durch Pauschalsätze (zB durch das "amtliche Kilometergeld" beim KFZ), so kommt ein zusätzlicher Abzug von Finanzierungskosten nicht in Betracht. Zinsen für den Erwerb von Aktien im…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Genussrechten. Hingegen sind Substanzgenussrechte nicht vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst (siehe dazu EStR 2000 Rz 6112c). Kalkulatorische Zinsen auf Instrumente wie Wandelanleihen und Nullkuponanleihen: Bei Wandelanleihen (siehe dazu allgemein EStR 2000 Rz 6181) liegt der Zinskupon aufgrund des Wandlungsrechts idR unter dem Marktzins…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Eigenmittel des Unternehmens, so können ihr bei Anwendung des AOA light keine fiktiven Zinsen belastet werden. Rz 321: Kredite zwischen verschiedenen Teilen eines geld- und kreditwirtschaftlichen Unternehmens waren allerdings auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4 Nicht- oder Niedrigbesteuerung der Zinsen-/Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot auslösende Nichtbesteuerung vor, wenn die Zinsen bei der empfangenden Körperschaft aufgrund einer persönlichen oder sachlichen Befreiung keiner Besteuerung unterliegen. Rz 1266az: Eine persönliche Befreiung der empfangenden Körperschaft liegt dann vor, wenn diese als Person gänzlich keiner Besteuerung unterliegt…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.2 Körperschaft des privaten Rechts als Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Z 10 lit. c KStG 1988 siehe Rz 1266bc und 1266bd. Rz 1266aq: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 vorletzter Satz KStG 1988 muss der Empfänger auch Nutzungsberechtigter der Zinsen oder Lizenzgebühren sein. Ist der Empfänger nicht Nutzungsberechtigter, ist auf den Nutzungsberechtigten abzustellen. Die Bestimmung…

EAS 2958Zinsen an die deutsche Organträger-KG der österreichischen Tochter-KG der deutschen Organ-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1060-IV/4/200821.04.2008

…hierfür von der österreichischen KG zu leistenden Zinsen nicht ihrem zu 100% am Kapital beteiligten Gesellschafter (der deutschen Organ-GmbH), sondern den in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich als Kreditgeber auftretenden Gesellschaftern der deutschen Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen sind daher nicht als Sondervergütungen der deutschem…

EAS 1349Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 37/2-IV/4/9808.10.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 1340Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/42-IV/4/9830.09.1998

Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…

EAS 1785Zinsen aus der Veräußerung eines österreichischen Betriebes durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/0105.02.2001

Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…

EAS 130Zinsen-KEST-Entlastung holländischer Anleger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 784/6/1-IV/4/9220.05.1992

  Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von…

EAS 512Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/9404.10.1994

Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den…

EAS 705Zinsenertrag inländischer vermögensverwaltender KEGs mit deutschen Anlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/19/1-IV/4/9528.08.1995

  Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…

EAS 907Matching-Credit für ausländische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/1-IV/4/9608.07.1996

…erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung. Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich fließen, müssen sie gemäß Artikel 11 Abs. 6 DBA-Thailand als Zinsen angesehen…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für…